Schlagwort-Archive: Umweltkriminalität

Parteien zur Umweltkriminalität: Vom Dornröschenschlaf zur Instrumentalisierung eines brisanten Themas

von Martina Kant

Das Thema Umweltkriminalität führt in den Parteiprogrammen und Beschlüssen der Bonner Parteien bislang eher ein Schattenda­sein. Ausgereifte Konzepte und programmatische Leitsätze, wie es sie zu anderen Kriminalitätsbereichen wie z.B. zur Jugendkrimi­nalität, zum Rechtsextremismus und zur sog. organisierten Kri­minalität gibt, sucht man zum Thema Unweltkriminalität zumeist vergeblich. Nach der Verschärfung des Umweltstrafrechts von 1994 ist es bei den Parteien eher still geworden. Zwar sei das Thema Umweltkriminalität nach wie vor brisant, wird versichert, dennoch würde es in den rechts-, innen- und umweltpolitischen Arbeitskreisen nur am Rande behandelt.

Wachgerüttelt werden die ParteipolitikerInnen hin und wieder durch spekta­kuläre Umweltskandale wie den Münchner Plutoniumschmuggel im Jahre 1994, die illegale Müllverschiebung in den Libanon im Sommer 1996 oder durch einen der wohl größten Fälle von Vermischung und Umdeklarierung von giftigem Sondermüll ebenfalls im vergangenen Jahr, an dem mehr als hundert Abfallunternehmen aus ganz Deutschland beteiligt waren. Konse­quenzen daraus sind vereinzelte Stellungnahmen oder Initiativen wie bspw. die der CDU gegen illegale Abfalltransporte. Parteien zur Umweltkriminalität: Vom Dornröschenschlaf zur Instrumentalisierung eines brisanten Themas weiterlesen

Die polizeiliche Bekämpfung von Umweltkriminalität: Ermittlungen mit begrenztem Nutzen

von Otto Diederichs

Daß die Bekämpfung von Umweltkriminalität eine polizeiliche Aufgabe ist, wird heute von kaum jemandem noch angezweifelt. Die Polizei selbst beschäftigt sich seit rund 15 Jahren mit der Verfolgung von Umweltdelikten. Zunächst waren es allerdings nahezu ausschließlich die Beamten der Wasserschutzpolizei (WSP), die sich – traditionell – mit Fragen der Gewässerverunreinigung beschäftigten. 1972 wurde an der Wasserschutzpolizeischule in Hamburg dann der erste Lehrgang für Umwelt- und Gefahrgutspezialisten durchgeführt, und 1975 hielt die Polizei-Führungsakademie (PFA) in Hiltrup ihr erstes umweltschutzbezogenes Seminar ‚Maßnahmen der Polizei zur Aufrechterhaltung des Gewässerschutzes, der Abfallbeseitigung und des Naturschutzes‘ ab.

Der Ausgangspunkt für die Befassung mit Gewässerverschmutzungen gründet bei der Wasserschutzpolizei indes nicht in einem frühen umweltschützerischen Bewußtsein, sondern ist in erster Linie die Folge von Schiffsunfällen. Auf dem Rhein z.B., der größten und wichtigsten deutschen Wasserstraße, kam es im Jahre 1964 zu insgesamt 1.115 Havarien, bei denen häufig auch größere Mengen von Treibstoffen freigesetzt wurden. Die polizeiliche Bekämpfung von Umweltkriminalität: Ermittlungen mit begrenztem Nutzen weiterlesen

Das „Referat Umweltdelikte“ beim Landeskriminalamt Berlin: Technisch gut gerüstet, aber nur geringe Aufklärungsquoten

von Martina Kant

Bereits 1984 hatte Berlin die Bearbeitung von Umweltstraftaten und -ordnungswidrigkeiten in einer Inspektion im ‚Referat Um­welt- und Gewerbedelikte‘ der Direktion ‚Spezialaufgaben der Verbrechensbekämpfung‘ konzentriert, während in anderen Bun­desländern noch die örtlichen Kriminal- und Schutzpolizeien zu­ständig waren. Als schließlich 1994 das Berliner Landeskrimi­nalamt neugeschaffen wurde, entschied man sich, ein eigenes ‚Referat Umweltdelikte‘ (LKA 32) einzurichten.

Ausschlaggebend dafür, so der Referatsleiter der Umweltkripo, Polizeidi­rektor (PD) Hans-Jörg Richter, seien vor allem die steigenden Fallzahlen gewesen, die in einer Inspektion nicht mehr zu bewältigen gewesen seien. In der Tat sind laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) in Berlin die erfaßten Umweltdelikte von 1985 bis 1994 um das Viereinhalbfache angestiegen, bis 1996 sogar um fast das Sechsfache, d.h. auf rund 3.000 Delikte im Jahr. Das „Referat Umweltdelikte“ beim Landeskriminalamt Berlin: Technisch gut gerüstet, aber nur geringe Aufklärungsquoten weiterlesen

Grüne Vorstellung zur Umweltkriminalität: Die Crux liegt im Verwaltungshandeln

von Wolfgang Wieland

Der Problemkreis Umweltkriminalität hat offenkundig keine Kon­junktur. Weder die Bundesregierung, noch Bundesinnenminister Manfred Kanthers sog. ‚Sicherheitsnetz‘, ebensowenig die seit dem gerade beendeten Hamburger Wahlkampf im Wettstreit um den ‚law and order-Pokal‘ befindlichen Parteien finden das Thema bei all ihrer Begeisterung über den früheren New Yorker Polizeiprä­sidenten Bill Bratton, bei all ihrer Sorge um Jugendbanden, Ausländerkriminalität und extremistischer Gewalt irgendwie er­wähnenswert. Da ist es schon tröstlich, daß Bündnis 90/Die Grü­nen in ihren ‚Zehn Eckpunkten für ein alternatives Sicherheits­konzept‘ den fünften Eckpunkt der Umwelt gewidmet haben: „Umweltstrafrecht: Vollzugsdefizite beseitigen und Zivilrecht nut­zen“.

Zu Recht wird in den Eckpunkten zunächst darauf hingewiesen, daß das Umweltstrafrecht vielfach nur symbolischen Zwecken dient. Der größte Teil der Umweltzerstörung geschieht legal. Der blaue Planet stirbt denn auch nicht an den verbotenen Grenzwertüberschreitungen von Emissionen, son­dern an den Emissionen an sich. Der Umweltgipfel von Rio befaßte sich am Rande zwar auch mit kriminellen Aktivitäten, vor allem aber mit dem legalen Wahnsinn des weltweiten CO2-Ausstosses, mit der Notwendigkeit der Ener­giewende. Grüne Vorstellung zur Umweltkriminalität: Die Crux liegt im Verwaltungshandeln weiterlesen

Die Grenzen des strafrechtlichen Umweltschutzes: Vom Schein einer verstärkten Rechtssicherheit

Von Wolf-Dieter Narr

Umweltgefährdungen haben nicht abgenommen. Im Gegenteil. Die in den 70er Jahren gewachsene öffentliche Aufmerksamkeit aber glücklicherweise ebenso wenig. Niemand kann es sich offen sicht­bar erlauben, Umweltprobleme – von der Luftverschmutzung über das Waldsterben bis hin zur Abfallbeseitigung – ausdrücklich zu mißachten. Auch hier gilt jedoch: Zwischen dem besorgten Reden über ‚die Umwelt‘ und den Forderungen, was alles geschehen müsse, daß diese lebensfördernd erhalten bzw. wiederhergestellt werde, und den entsprechenden Taten klafft ein riesiger Spalt. Und nicht nur dies. Nach wie vor, auf manchen Gebieten mehr denn je, wird ‚die Umwelt‘ bewußt und gewollt oder fahrlässig und unachtsam gestört und zerstört.

Die menschlichen Lebensbedingungen werden gegenwärtig und vor allem für zukünftige Generationen verschlechtert. Dem ‚Prinzip der Verantwortung‘ wird lokal, national und international zuwidergehandelt. Das Geschäft auf Kosten der Umwelt blüht. Etwa im Bereich schwer zu beseitigender Abfälle werden dem Geschäft beträchtliche, von den Wegen allen vernünftigen Um­weltschutzes hart abweichende Chancen eröffnet. Die Grenzen des strafrechtlichen Umweltschutzes: Vom Schein einer verstärkten Rechtssicherheit weiterlesen