Elke Steven
Seit einiger Zeit muss mal wieder vor Gericht um die Interpretation des § 17 a des Versammlungsgesetzes gestritten werden. Am 7. September 2016 verurteilte das Amtsgericht Freiburg einen Studenten, weil er als „Schutzwaffe“ eine Overhead-Folie benutzt hatte. Er habe sich damit gegen die Wirkung von Pfefferspray schützen wollen. Einen Monat vorher, am 5. August 2016, hatte das Amtsgericht Frankfurt eine Frau zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie bei den Blockupy-Protesten im März 2015 eine Plastikfolie mit dem an die Occupy-Bewegung erinnernden Slogan 99% am Kopf trug. Selbstverständlich wurde sie nicht wegen des Slogans verurteilt, sondern weil die Folie ihre Augen möglicherweise ein wenig vor den Waffen der Polizei geschützt hätte. Kommentar: Kann Plastikfolie im Rechtsstaat zur (Schutz-)Waffe werden? weiterlesen