von Udo Kauß
Verfassungsschutzberichte sind öffentliche Verrufserklärungen, die für die Betroffenen erhebliche Folgen haben können. Im Falle der JungdemokratInnen/Junge Linke zeigt sich exemplarisch, wie willkürlich die Bewertungen der Ämter sind und wie schlampig sie mit Informationen umgehen.
Verfassungsschutzberichte sind keine bloße Meinungsäußerung über die von einer politischen Organisation vertretenen Ziele. Schon die interne Erfassung in Akten oder Daten kann für eine Person gefährlich sein und beispielsweise die Nicht-Einstellung oder Entlassung aus dem öffentlichen Dienst nach sich ziehen. Die öffentliche Benennung als „extremistisch“ impliziert darüber hinaus eine Handlungsanweisung, einen Aufruf zur Ausgrenzung an die Verwaltung und die Gesellschaft insgesamt. Und schon bist Du ein Verfassungsfeind – JungdemokratInnen als LinksextremistInnen? weiterlesen