von Michael Schütte
Die rot-grüne Landesregierung in Hannover will das Polizeigesetz novellieren. Seit September 2014 liegt ein Entwurf aus dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport vor.
„Niedersächsisches Gesetz über die Abwehr von Gefahren“ (NGefAG) soll das Gesetz künftig heißen, der Begriff der „öffentlichen Ordnung“ wird damit aus der Aufgabennorm des Gesetzes gestrichen. Diesen Weg hatte bereits die erste rot-grüne Koalition bei der Novellierung des Polizeirechts in den 90er Jahren beschritten. 2003 hatte eine CDU-geführte Landesregierung das Rad zurück gedreht. Das Gesetz hieß nun wieder „Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ (Nds. SOG), und die „öffentliche Ordnung“ war wieder zum Schutzgut der polizeilichen Generalklausel erhoben worden. Angstkonstrukte im Kontext eines diffusen bürgerlichen Sicherheitsempfindens konnten der Polizei damit wieder als Begründung für ein Einschreiten gegen Unordnungszustände jedweder Art dienen. Im Berufsverständnis einer Bürgerpolizei soll damit unter Rot-grün nun wieder Schluss sein. Auf dem Weg zur Bürgerpolizei? Niedersachsen bringt neues Polizeirecht auf den Weg weiterlesen