von Martin Singe
Am 20. März 2003 begannen die USA und ihre Verbündeten Bagdad zu bombardieren. Über ein Jahr danach ist ein Ende der Strafverfahren gegen Personen, die mit Sitzblockaden gegen diesen Krieg protestierten, nicht abzusehen. Dabei bemühen die Behörden erneut den Nötigungsparagrafen 240 des Strafgesetzbuchs (StGB).
Die US-Airbase Frankfurt ist in den Gesamtkomplex des Rhein-Main-Flughafens integriert, besitzt aber drei eigene Zufahrten. Diese waren wie bereits bei vorausgegangenen Demonstrationen gegen den Irak-Krieg auch das Ziel von Aktionen am 15. und 29. März 2003, die die Kampagne „resist – sich dem Irak-Krieg widersetzen“ organisiert hatte. Vor dem Haupttor beteiligten sich an beiden Tagen jeweils etwa 2.000 bis 3.000 Personen an angemeldeten Demonstrationen. Nach dem Ende der offiziellen Kundgebung setzten etwa 2.000 ihren Protest fort und blockierten die Zufahrt zum Haupttor. Jeweils 30-50 Leute taten dasselbe vor den beiden Nebentoren. Die Polizei hat mit ihrer Einsatztaktik wesentlich zur Verfolgung der Teilnehmenden per Bußgeld- oder Strafverfahren beigetragen. In der zweiten Reihe – Proteste gegen den Irak-Krieg und der Nötigungsparagraf weiterlesen