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Erweiterte DNA-Analysen: Technische Aufrüstung mit rassistischen Verwicklungen

von Susanne Schultz und Isabelle Bartram

Die „politische Ebene“ führe eine „konstruktive Debatte“ über neue Methoden der DNA-Analyse, schrieb das Bundeskriminalamt im Januar 2017 in einem Bericht für die Innenministerkonferenz. Im Juni beschloss der Bundestag bereits eine erste Änderung der Strafprozessordnung.

„Genetisches Phantombild” lautete der irreführende Titel des BKA-Berichts.[1] Tatsächlich geht es in der aktuellen sicherheitspolitischen Debatte nicht um die – technisch nicht mögliche – Erstellung von Phantombildern aus DNA-Spurenmaterial, sondern um die Analyse der wahrscheinlichen Haut-, Haar- und Augenfarbe, des ungefähren Alters und auch der „biogeografischen Herkunft“ – Verfahren, die international zusammenfassend als forensic DNA-phenotyping bezeichnet werden. Wie aus einer Beschlussvorlage hervorgeht, die die Innenministerkonferenz im Juni verabschiedete, hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Einführung dieser Verfahren der erweiterten DNA-Analyse zu einem wichtigen Ziel für die nächste Legislaturperiode erklärt. Die Forderung wird von Justizminister Heiko Maas (SPD) ausdrücklich unterstützt.[2] Erweiterte DNA-Analysen: Technische Aufrüstung mit rassistischen Verwicklungen weiterlesen