von Udo Kauß
Rolf Gössner sei kein „Linksextremist“, sagt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Dennoch hat es in 36 Jahren der „Beobachtung“ eine Menge Daten über ihn zusammengetragen. Die eigentlich interessanten will das Amt dem Rechtsanwalt und Publizisten jedoch nicht offen legen.
Seit zehn Jahren streitet sich Rolf Gössner mit dem BfV darüber, wie weit sein Recht auf Auskunft geht und ob die Daten zu seiner Person zu Recht erfasst wurden. Der heute 58-jährige Rechtsanwalt hat über Jahre hinweg grüne Parlamentsfraktionen beraten, ist Autor zahlreicher Aufsätze und Sachbücher zu Themen der „inneren Sicherheit“ und seit 2003 Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte.
1996 verlangte er erstmals Auskunft über seine Daten und fragte das BfV, ob er sich als damaliger Redakteur und Autor der Zeitschrift „Geheim“ als amtlich geprüfter „Linksextremist“ bezeichnen lassen müsse. Das Amt antwortete mit dem Hinweis auf Gössners Beiträge in als linksextremistisch eingestuften Publikationen. Die Liste beginnt 1970. Darüber hinaus seien auch personenbezogene Daten über seine „Kontakte zur Zusammenarbeit mit linksextremistischen bzw. linksextremistisch beeinflussten Personenzusammenhängen“ gespeichert. Kontakt-Extremismus – (K)ein Recht auf Auskunft beim Verfassungsschutz? weiterlesen