Seit seinen Verwicklungen in den Skandal um den „Nationalsozialistischen Untergrund“ wird in linken und linksliberalen Kreisen immer deutlicher die Forderung laut, den Verfassungsschutz abzuschaffen. Der polizeiliche Staatsschutz gerät dabei fast in Vergessenheit.
Am 23. Mai 1949 erhielt die Bundesrepublik mit Hilfe der westlichen Besatzungsmächte ihre grundgesetzliche Taufurkunde. Aber die gewählten Herren und die wenigen Damen, die nun die westdeutsche Politik vertraten, haben sich selbst, den BürgerInnen und der unerprobten Verfassung nicht allzu sehr vertraut. Noch warf die nationalsozialistische Herrschaft ihren erheblichem Nachschatten. Vor allem aber war die Spannung der ersten Hochphase des Kalten Kriegs jederzeit präsent. Politische Polizei – Demokratie mit dynamischem Schutzzaun weiterlesen →
von Daniel Wölky
Gerade politische Strafverfahren folgen einer strengen Choreografie, die bewirkt, dass Schutzrechte Beschuldigter missachtet werden.
Kurz vor und nach dem G8-Gipfel von Heiligendamm im Sommer 2007 wurden gleich drei Verfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) bekannt. Über jene gegen angebliche Mitglieder der „militanten Gruppe“ (mg) und gegen die „militante Kampagne zur Verhinderung des G8-Gipfels“ hat Bürgerrechte & Polizei/CILIP bereits berichtet.[1] Zu dem Trio gehört schließlich noch das Verfahren gegen eine angebliche Vereinigung, die sich u.a. „AK Origami“ genannt haben soll. Choreografie des Terrors – Das § 129a-Verfahren gegen „AK Origami“ weiterlesen →
von Martin Beck
Zu vermuten ist sie immer. Offensichtlich wurde sie oft. Sie nachzuzeichnen gelang selten: die Steuerung so genannter Terrorismusverfahren durch den Verfassungsschutz. Ein eklatantes Beispiel dafür bietet nun das Ermittlungsverfahren 2 BJs 10/06-2 gegen 17 AktivistInnen der Anti-G8-Bewegung, das die Bundesanwaltschaft (BA) im April 2006 einleitete.
So spektakulär dieses Ermittlungsverfahren in die Öffentlichkeit drang, so spektakulär sein vorläufiger Ausgang: Am 9. Mai 2007 waren mehrere hundert BeamtInnen des Bundeskriminalamtes (BKA), verschiedener Landeskriminalämter und der Bereitschaftspolizei aufgeboten, um in Berlin, Bremen und Hamburg, in Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein 40 Wohnungen, Büros und Projekte der linken Szene zu durchsuchen.[1] Sie waren auf der Suche nach vermeintlich konspirativen Strukturen einer ominösen „militanten Kampagne zur Verhinderung des G8-Gipfels“, die unter verschiedenen Gruppennamen vor allem im Raum Hamburg und Berlin zwölf Brandanschläge auf Autos und Gebäude durchgeführt haben soll. Festnahmen gab es keine. Das Dickicht der Dienste – Der Einfluss des Verfassungsschutzes in § 129a-Verfahren weiterlesen →
von Anja Lederer
Bei den Ermittlungen gegen angebliche Mitglieder der „militanten gruppe“ scheinen Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft den Bogen überspannt zu haben. Angefacht durch die Proteste von WissenschaftlerInnen gegen die Verhaftung eines Kollegen ist die Reichweite des § 129a des Strafgesetzbuchs wieder in die öffentliche Debatte gelangt.
Im Herbst 2003 vermeldete die bürgerliche Presse einen angeblich kurz bevorstehenden Ermittlungserfolg des Bundeskriminalamtes (BKA) gegen die „militante Gruppe“ (mg): Vier Berliner seien als deren „konspirativer Kern“ identifiziert worden. Nach den Berichten sollte es sich bei dem „enttarnten Quartett“ um die „ideologischen Schreibtischtäter“ handeln. Andere „Komplizen“ würden dagegen die eigentlichen Brandsätze zünden.[1] Seit 2001 steht das BKA unter Fahndungsdruck, die 2003 angekündigten „Erfolge“ blieben allerdings aus. Am 31. Juli 2007 ließ das Amt in einer groß in Szene gesetzten Aktion vier andere Männer, die es der Mitgliedschaft in der „mg“ verdächtigt, festnehmen. Subjektiv terroristisch – § 129a StGB aktuell weiterlesen →
von Mark Holzberger
Ein neues Jahrtausend und eine rot-grüne Bundesregierung – Anlass genug, um auf eine Entrümpelung der unseligen deutschen Anti-Terror-Gesetze zu hoffen? Wohl kaum. Über die Schiene der EU gerät die BRD, nicht ohne selbst dabei eifrig mitgewirkt zu haben, unter einen entgegengesetzten, repressiven Handlungsdruck: Sie muss die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verfolgung im Ausland operierender „krimineller“ und „terroristischer“ Vereinigungen schaffen.
Der 1976 ins Strafgesetzbuch (StGB) eingefügte § 129a, der Bildung, Mitgliedschaft, Unterstützung sowie Werbung für eine „terroristische Vereinigung“ unter Strafe stellt, bildet das Zentrum des deutschen Staatsschutzstrafrechts. Er ist Anknüpfungsnorm für eine lückenlose polizeiliche Überwachung, für die Aushöhlung der Rechte von Beschuldigten sowie gegebenenfalls deren Isolations-Haftbedingungen. § 129b StGB – Steilvorlage aus Europa – Mit EU-Druck zur Ausweitung des politischen Strafrechts weiterlesen →
von Eberhard Schultz
Das Verbot der palästinensischen GUPS und GUPA 1972, der türkischen Dev-Sol, der PKK und ihr nahestehender kurdischer Organisationen 1993 und das der türkischen DHKP-C 1998 waren Marksteine in der Kriminalisierung politischer Organisationen von AusländerInnen in Deutschland. Die Mechanismen dieser Kriminalisierung zeigen sich exemplarisch an der Verfolgung der kurdischen Organisationen.
Die Kriminalisierung beruht rechtlich auf zwei Säulen. Die erste bildet das politische Organisationsstrafrecht, das seine Wurzeln im obrigkeitsstaatlichen preußischen Recht hat. Der 1871 ins Reichsstrafgesetzbuch aufgenommene § 129 (Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung, heute: kriminelle Vereinigung) überdauerte in einigen Abwandlungen Kaiserreich und Weimarer Republik. Während die Vorschrift im Dritten Reich gegenüber anderen Maßnahmen zurücktrat, bildete sie ab 1951 wieder eine der Grundlagen des Staatsschutzstrafrechts. Das „PKK-Verbot“ – Kriminalisierung politischer AusländerInnenvereine weiterlesen →
von Heiner Busch
Datensysteme der Asyl- und Ausländerbehörden sind gleichzeitig polizeiliche Informationsressourcen. MigrantInnen sind in Polizei- und Geheimdienstdateien überrepräsentiert. Schlaglichter auf eine besonders intime Verbindung.
„Das Bundesverwaltungsamt führt das Ausländerzentralregister (AZR), das der Erfassung von im Bundesgebiet wohnenden Ausländern dient.“ Dieser eine Satz aus dem Gesetz zur Errichtung des Bundesverwaltungsamtes von 1959 reichte seinerzeit aus, um die flächendeckende Erfassung von AusländerInnen in der BRD abzustützen. Ein umfassendes Gesetz über das 1953 zunächst als Kartei aufgebaute und ab 1967 automatisierte Register folgte erst 1994. Ausländer- und Polizeidateien – Eine unheilige Allianz weiterlesen →
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