Alternatives Sicherheitskonzept für Städte und Gemeinden: Gemeinsam Sicherheit herstellen

von Renate Künast

Eine Vielzahl von Vorfällen und Phänomenen in ihrem Wohn- und Lebensumfeld wird von Bürgerinnen und Bürgern als Unsicher­heitsfaktor empfunden. Dazu gehören neben kriminellen Handlun­gen auch unerwünschte Ansprachen und Belästigungen, Rück­sichtslosigkeiten, Lärm, Überforderung im Straßenverkehr, Zei­chen von Zerstörung und Verfall. Es muß zu den vorrangigen In­teressen der Städte gehören, mehr an tatsächlicher Sicherheit her­zustellen und subjektive Unsicherheitsgefühle der BürgerInnen ab­zubauen.

Vielerorts wird heutigentags propagiert, mit Aktionen für eine „Saubere Stadt“ (d.h. gegen Graffiti, Wagenburgen, Obdachlose und Betteln) werde das Problem Kriminalität tatsächlich beseitigt. Doch selbst bei einer Steigerung des Sicherheitsgefühles in einzel­nen Stadtbereichen oder in den Innenstädten, ist Nebeneffekt die Verlagerung von Kriminalität oder des devianten Verhaltens. In den USA haben sich infolge der zunehmenden Kriminalisierung die Gefangenenzahlen verdoppelt. Eine Aktion „Saubere Stadt“ kann schon deshalb kein befriedigendes Konzept sein.

Statt die Mittel der Repression auszuweiten, muß der Versuch unternommen werden, die tatsächliche Sicherheit und das Sicherheitsgefühl in den Städten durch eine andere Sicherheitspolitik zu erhöhen. Dies ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft.

Dieser zivilgesellschaftliche Ansatz muß sich von Modellen, die auf die Prä­senz von Polizei, Privaten Sicherheitsdiensten, der Polizeireserve, des Bun­desgrenzschutzes (BGS) und eine zunehmende Technisierung setzen, grund­legend unterscheiden.

Sicherheitsnetze und Sicherheitsräte, wie sie Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) propagiert, sind nichts anderes als eine Legitimation der Ausdehnung von Polizei- oder BGS-Arbeit. Soweit BürgerInnen daran betei­ligt werden sollen, stellt er sich diese als HilfsbeamtInnen, als Wurmfortsatz seiner Truppen vor.

Ein alternatives Sicherheitskonzept setzt andere Schwerpunkte:

  1. Beteiligung der BürgerInnen bei der Konfliktbewältigung
  2. Sicherheit durch Stadtentwicklung und öffentlichen Personennahverkehr
  3. Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder
  4. Kriminalitätsverhütung in den Bereichen Jugend/Schule/Bildung
  5. Täter-Opfer-Ausgleich und Unterstützung potentieller Opfer
  6. Eine andere Drogenpolitik
  7. Effektivierung der Polizeiarbeit

Beteiligung der BürgerInnen bei der Konfliktbewältigung

Die Beteiligung direkt Betroffener oder auch allgemein die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Gestaltung ihres Wohn- und Lebensumfel­des ist eine demokratische Selbstverständlichkeit. Vielfach wird nur durch die Aktivierung der Betroffenen überhaupt eine Veränderung belastender Si­tuationen geschaffen werden können. Dies beinhaltet die Chance, andere als polizeiliche Lösungsstrategien zu entwickeln. Polizei und Justiz sind grund­sätzlich an ihre Regeln, Diskussionsstile und hierarchische Strukturen sowie konventionelle Lösungsmuster gewöhnt. Kommunale Sicherheitsmodelle bieten statt dessen die Chance, daß schon die Diskussion über mögliche Lö­sungen das Sicherheitsgefühl der Betroffenen verändert. Die aktive Beteili­gung an Lösungsversuchen verändert zudem die Handlungs- und Bewe­gungsmöglichkeiten potentieller Opfergruppen.

Es ist Aufgabe der kommunalen Spitze der Exekutive, also der Bürgermei­sterInnen, Präventionsräte oder andere Sicherheitsmodelle zu initiieren und zu motivieren, sie mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten, oh-ne sie jedoch gleichzeitig zu dominieren.

In einer Vielzahl von Fällen kann und muß die Kommune ihre Aufgabe als Initiatorin eines Diskussionsprozesses und Unterstützerin von Selbsthilfepro­jekten wahrnehmen, sich darauf aber auch beschränken. Beispielsweise hat es die Stadt Frankfurt/Main nach gewalttätigen Auseinandersetzungen verfein­deter Gruppen von Jugendlichen innerhalb eines Stadtteiles geschafft, durch die Förderung von Diskussionen und begleitende Maßnahmen ein Selbsthil­feprojekt zur Veränderung des teilweise zerstörten Wohnumfeldes zu fördern. Daraus entstand ein umfassendes soziales Netzwerk und gemeinsa­mes Enga­gement verschiedener Betroffenengruppen, das durch gezielte Un­terstützung bei der Lösung sozialer Probleme durch Behörden heute zu der Feststellung eines deutlichen Rückgangs der Jugendkriminalität geführt hat.

Unterstützt werden können diese Initiativen auf der Länderebene durch einen unabhängigen Rat für Kriminalitätsverhütung – siehe Schleswig-Holstein. Dieser kann ursachenorientierte Konzepte zur Kriminalitätsverhütung erar­beiten und vor Ort anbieten.

Sicherheit durch Stadtentwicklung und öffentlichen Personennah­verkehr

Das für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen bestehende Recht auf gleiche gesellschaftliche Teilhabe und Entfaltungsmöglichkeiten muß ein Kriterium in der Stadtentwicklung werden: Den öffentlichen Raum beleben!

Leere Einkaufsstraßen, abgelegene, dunkle Wege und Plätze, vereinsamte Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs bieten nicht nur günstige Tatgelegenheiten für potentielle Täter, sondern schaffen und produzieren so­genannte ‚Angsträume‘.

Zu den durch die Stadtentwicklung möglichen Sicherheitsmaßnahmen gehört die bewußte Gestaltung von Bauten und eine entsprechende Gestaltung des Wohnumfeldes. Tatgelegenheiten werden vermindert und das subjektive Si­cherheitsgefühl verbessert, wenn Flure, Ein- und Aufgänge, Zugänge zu Ge­bäuden, Spielplätze, Zugänge zu Parkplätzen und Parkhäusern bewußt unter dem Aspekt der Sicherheit einsehbar gestaltet werden.

Durch die Verhinderung von Monostrukturen wie die Nutzung einzelner Stadtteilbereiche nur zu Wohn- oder Arbeitszwecken kann ein weiterer Bei­trag zur Sicherheit geleistet werden. Stadtteile, die überwiegend nur tagsüber oder nur abends zum Wohnen bzw. Arbeiten genutzt werden, erhöhen das Einbruchsrisiko in Wohnungen oder produzieren die Angst, sich nachts in entvölkerten Bereichen überhaupt zu bewegen. In Wohnbereichen muß des­halb grundsätzlich auch hinreichend Gewerberaum geschaffen werden, Kommunikations- und Freizeitbereiche für die Bewohner müssen im Wohnumfeld vorhanden sein, und die Infrastruktur des täglichen Bedarfs muß gewährleistet werden.

Wohnumfelder, die verwahrlosen oder nur noch von einzelnen Bevölke­rungsgruppen mit ihren spezifischen Interessen genutzt werden, bergen Si­cherheitsrisiken in sich. Deshalb muß im Wohnumfeld eine soziale Konti­nuität und Mischung aufrechterhalten und gefördert werden. Dazu gehört es auch, Mehrfachnutzungen und Funktionsmischungen z.B. bei Sportplätzen, Freizeitanlagen etc. zu schaffen. Nutzungen nur durch einzelne Bevölke­rungs- oder gar Problemgruppen und dieses nur zu eng begrenzten Zeiten, führen zu einem Rückzug oder gar zum Wegzug anderer Bevölkerungsteile. Es ist somit sicherzustellen, daß sich nicht ganze Wohnumfelder quasi über Nacht verändern, indem beispielsweise Bevölkerungsgruppen so angesiedelt werden, daß geschlossene Systeme entstehen. Vielmehr ist zu fördern, daß sich unterschiedlichste BewohnerInnen in einem Wohnfeld aufhalten.

Grundsätzlich sind durch die Stadtplanung FußgängerInnen, RadfahrerInnen und Busse gegenüber dem Individualverkehrsmittel Auto zu bevorzugen.

Diese Fortbewegungsmöglichkeiten sichern, anders als das Auto, den öffent­lichen Raum und isolieren die Menschen nicht. Von vorbeibrausenden Kraft­fahrzeugen wird grundsätzlich keine Hilfestellung in Notsituationen erwartet. Selbst vorbeifahrende Polizeifahrzeuge vermitteln kein Sicherheitsgefühl, auch sie sind für die Fälle der Alltagsunsicherheit nicht erreichbar oder ‚ansprechbar‘.

Auch im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs sind Maßnahmen, welche die tatsächliche Sicherheitslage oder das Sicherheitsempfinden verbes­sern, erforderlich.

Grundsätzlich dürfen sich Stationen und Bahnhöfe des öffentlichen Nahver­kehrs nicht zu unbesetzten Zonen mit satellitengestützten Notrufsäulen ent­wickeln. Es ist zwar technisch beeindruckend, wenn ein Notrufsignal inner­halb kürzester Zeit in die Erdumlaufbahn gesandt werden kann, bewirkt je­doch zugleich einen tiefen Eindruck von Einsamkeit. Entsprechend reduziert sich die Nutzung des ÖPNV, wird dieser für einige BürgerInnen zum Angst-Raum. Auch U-Bahnhöfe und ihr näheres Umfeld brauchen eine Belebung. Es fehlt an Gewerbe, Kneipen, Restaurants u.ä., die möglichst eine Nutzung rund um die Uhr bewirken.

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder

Weit mehr als 60% aller Gewaltdelikte geschehen im engeren, privaten Le­bensraum gegen Frauen und Kinder. Bisher sind für diesen Kriminalitäts­bereich noch nicht hinreichend personelle und sachliche Kapazitäten sowie eine gezielte Aus- und Fortbildung der Polizei geschaffen worden.

Aber auch hier bedarf es dringend Maßnahmen außerhalb der Tätigkeit des Repressionsapparates: Frauen und Kinder müssen befähigt werden, sich in Notsituationen zur Vermeidung von Wiederholungen in Sicherheit zu bege­ben, sich zur Wehr zu setzen und die Opferrolle zu verlassen. Zur Herstel­lung der Sicherheit von Frauen bedarf es nicht nur einer Änderung des Ge­setzbuches, um bei Gewalttätigkeiten des Ehemannes unter leichteren Bedin­gungen die Zuweisung der ehelichen Wohnung an die Frau zu erreichen. Länder und Kommunen müssen zum Schutz von Frauen und Kindern in aku­ten Notsituationen hinreichend Zufluchtswohnungen, Frauenhäuser und Be­ratungskapazitäten zur Verfügung stellen. Die Kommunen müssen bei den Jugendämtern, Familienfürsorgeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstät­ten geschultes Personal vorsehen, das bei Verdacht von Gewaltanwendung sowohl die Betroffenen als auch das Personal vor Ort unterstützen können.

In Ländern und Kommunen sind sogenannte Koordinationsstellen zwischen Polizei/Justiz und den freien Projekten bzw. Wohlfahrtseinrichtungen, die im Bereich der häuslichen Gewalt tätig sind, zu installieren. Durch diese Ko­ordination kann eine Vermittlung von Opfern in eine psychosoziale Unter­stützung erfolgen. Sie dient auch der Unterstützung von Polizei und Justiz in ihrer Arbeit, mit dem Ziel der notwendigen Beachtung des Opferschutzes.

Auch fehlen ausreichende Therapieprojekte für gewalttätige Männer, die im Falle eines akuten Leidensdrucks durch eine Telefon-Hotline Kontakte schaf­fen, Therapien anbieten oder vermitteln und im Rahmen von späteren Bewäh­rungsauflagen tätig sein können.

Kriminalitätsverhütung in den Bereichen Jugend, Schule, Bildung

Es ist die besondere Aufgabe der Politik in den Ländern dafür Sorge zu tra­gen, daß in Zeiten des Sparzwanges nicht die sozialen Haushaltstitel ge­schröpft werden, während die Innen- und Justizressorts als angebliche Produ­zenten von Sicherheit weitgehend unangetastet bleiben. Die Jugendpolitik muß ihre Funktion in der Schaffung von Sicherheit auch finanziell einklagen.

Die Schulen brauchen entwickelte Lehrpläne zum Thema Kriminalität, insbe­sondere zu Gewaltdelikten. Die Konflikt- und Kooperationsfähigkeit von Ju­gendlichen ist zu stärken und zu entwickeln, ebenso Anti-Aggressionstraining und der Versuch zur Schaffung eines sozialen Klimas an der Schule. Unter­richtseinheiten müssen sich mit den Gründen von Gewalt gegen spezifische Zielgruppen (Frauen, Ausländerinnen) befassen und eine Stärkung des Selbstwertgefühls potentieller Täter zum Ziel haben.

Für potentielle Opfer braucht auch die Schule ein Konfliktvermeidungs- und Selbstverteidigungstraining. Dazu gehören zum Beispiel Pflichtkurse zur ‚Selbstbehauptung für Mädchen‘, ‚Gewaltfreie Formen der Konfliktaustra­gung für Jungen‘.

Dem Thema der Geschlechterdiskriminierung ist ein hoher Stellenwert beizumessen. Männliches und weibliches Rollenverhalten müssen ein Be­standteil in Bildung und Ausbildung werden.

Der Jugendpolitik obliegt es besonders, sich um den Erhalt und die Nutzung von Kontaktmöglichkeiten zu den verschiedenen Gruppen von Jugendlichen zu bemühen. Dazu gehören beispielsweise auch Fußball-Fanprojekte, deren Funktion bei einem Anti-Gewalttraining nicht unterschätzt werden sollte.

Unterstützung der Opfer bei der Krisenbewältigung

Zur Schaffung eines Sicherheitsempfindens gehört es auch, daß Opfer von Straftaten mit der Aufgabe der Krisenbewältigung nicht allein gelassen wer­den. Zu den erforderlichen Maßnahmen gehören die bereits genannten Maß­nahmen. Diese sind auch für andere Gruppen anzubieten.

Im Rahmen der Kriminalitätsverhütung und Krisenbewältigung sind darüber hinaus Modelle und Projekte zu entwickeln und zu finanzieren, die Opfern von Straftaten bei der Aufarbeitung traumatischer Erlebnisse helfen, den Tä­ter-Opfer-Ausgleich betreiben und damit das Opfer bei der Aufarbeitung auch mit dem Ziel unterstützen, daß es sich wieder ohne Angst bewegen kann.

Eine andere Drogenpolitik

Im öffentlichen Erscheinungsbild werden der Konsum illegaler Drogen und seine Begleiterscheinungen von vielen als Bedrohung oder Belästigung wahr­genommen. Die repressive Drogenpolitik der Bundesregierung allerdings ist längst gescheitert. Eine verbesserte Drogenpolitik muß daher u.a. folgende Inhalte haben:

Es darf keine einseitige Ausrichtung der Drogenpolitik auf eine Wiederher­stellung von Drogenfreiheit geben. Substitutionsprogramme müssen vielmehr erhalten und ausgebaut werden. Wo aber Abhängige mit Ersatzdrogen nicht (mehr) erreichbar sind, muß die originäre Droge kontrolliert abgegeben wer­den. In Großbritannien und der Schweiz sind damit durchaus positive Erfah­rungen gemacht worden. Nur so kann für diese Abhängigen der Teufelskreis von sozialem Elend, Beschaffungskriminalität und erneuter Flucht in die Droge durchbrochen werden. Für diese Menschen keinerlei Angebote zu ma­chen, hieße auch, die Beschaffungskriminalität hinzunehmen.

Zur Vermeidung von Infektionen und zum Schutz potentieller Opfer sind weiterhin ‚Druckräume‘ (insbesondere für obdachlose FixerInnen) und Sprit­zenautomaten einzurichten.

Effektivierung polizeilicher Arbeit

Der Gemeinschaft sind bei der Herstellung von öffentlicher Sicherheit Gren­zen gesetzt. Sie ist dann auf eine funktionierende Institution ‚Polizei‘ ange­wiesen.

Die Polizei aber hat sich in Folge von verfehlten Polizeireformen zunehmend geographisch zentralisiert und ist durch eine zunehmende Motorisierung für die Bürgerinnen und Bürger als Ansprechpartner oder Nothelfer zunehmend schwerer erreichbar geworden. Zu den sinnvollen Funktionen der Polizei ge­hören hingegen u.a.:

Für Hilfestellung in Notlagen ist die Polizei qualifiziert ausgebildet, eine Verlagerung auf Private Sicherheitsdienste/Freiwillige Polizeireserven ist ab­zulehnen.

Die Reformen der Polizeistruktur in den letzten Jahrzehnten sind deshalb als eine eklatante Fehlentscheidung zu bezeichnen, weil sie im Ergebnis zur Steigerung der Unsicherheit beigetragen haben. In der Frage der polizeilichen Präsenz einen anderen Weg zu gehen, darf sich jedoch nicht auf die Interessen der Innenstädte, zentralen Plätze und touristischen Aushängeschilder reduzieren. Dazu gehört Präsenz vor Ort durch entsprechende Reviere und Fußstreifen. Auch die Beförderungskriterien sind mit dem Ziel zu überarbei­ten, BürgerInnen-Nähe zu einem wesentlichen Kriterium zu erheben. Beförderung darf nicht die Belohnung für Schreibtischtätigkeit sein.

Polizei muß an den kommunalen Initiativen der Kriminalitätsverhütung teil­nehmen. Die Idee der Kriminalitätsverhütung bzw. Prävention darf jedoch nicht zu einer Ausweitung polizeilicher Vorfeldarbeit umgedeutet und miß­braucht werden.

Grundsätzlich bedarf die Polizei einer Reform, welche die Inhalte ihrer Ar­beit neu definiert und dementsprechend effektive Einsatzstrukturen schafft. Neben einer dringend durchzuführenden Verwaltungsreform, die effektive und leistungsorientierte Strukturen schafft, muß dies eine interne Umschich­tung der vorhandenen personellen und sachlichen Ressourcen zur Folge ha­ben. Die Schwerpunkte polizeilicher Arbeit sind auf die Bearbeitung von Delikten mit schweren Schäden und die Hilfestellung in Notlagen auszurich­ten. Polizei muß massiv von all den Aufgaben entlastet werden, die nicht zwingend einer hoheitlichen Erledigung bedürfen. Von der Schadens­feststellung bei Autounfällen ohne Personenschäden über eine Entkriminali­sierung von Teilen der Drogendelikte und der Entkriminalisierung (bzw. Schaffung einfacher Erledigungsformen) bei Bagatelldelikten, existieren zahl­reiche Möglichkeiten die Polizei auf das Wesentliche zu konzentrieren: Ihre Teilnahme an der Aufgabe Sicherheit herzustellen.

Die Teilnahme an zivilgesellschaftlichen Modellen der Herstellung von Si­cherheit ist allerdings ein zusätzlicher Grund, von der Polizei auch eine zivile Erscheinung und den zivilen Umgang mit Konflikten zu fordern: Dazu gehört z.B. die persönliche Erkennbarkeit und Verantwortlichkeit mittels Namens­schildern, aber auch die alte Forderung nach Polizeibeauftragten als An­sprechpartner von BürgerInnen und PolizeimitarbeiterInnen bei Fehlent­wicklungen und Übergriffen.

Renate Künast ist Rechtsanwältin, Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus und Sprecherin der ‚Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht‘ der Grünen

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