Europäische Polizeikooperation bei der EM

Mit der Errichtung des „International Police Cooperation Center“ (IPCC) am 10. Juni in Neuss wurde die Zentrale für internationale Polizeikooperation bei der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland eingeweiht. Dort sind 230 Beamtinnen und Beamte aus anderen europäischen Ländern eingesetzt, um an der Erstellung eines ständig aktualisierten Lagebilds zur Sicherheit der EM mitzuwirken. Bei der EM in den Niederlanden 2020 waren im IPCC lediglich 40 Verbindungsbeamt*innen eingebunden. Während das IPCC damals direkt bei Europol in Den Haag angesiedelt war, ist Europol diesmal lediglich mit Expert*innen für Sportwettbetrug, Cyber-Crime, Betrugsdelikte und organisierten Diebstahl im IPCC vertreten. Neben Fußball-Hooligans und Terrorismus wird in diesen Feldern die größte Bedrohung für die öffentliche Sicherheit während der EM gesehen.

Neben den Beamt*innen im IPCC sind 350 weitere ausländische Polizist*innen an den Spielorten unterwegs. Dazu hieß es zunächst, dass es sich hierbei um „szenekundige Beamte“ handele, die die „eigenen“ Problemfans („Fußballstörer“ im Polizeijargon) erkennen und in der Muttersprache ansprechen können. Bei solchen „szenekundigen Beamten“ handelt es sich üblicherweise um zivil gekleidete Polizist*innen. Tatsächlich sind aber auch uniformierte Polizeibeamt*innen anderer Teilnehmerstaaten unterwegs.

Jedenfalls für die Zeit der EM werden Daten von ausländischen „Fußballstörern“ in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert, die von der „Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze“ (ZIS) ebenfalls in Neuss geführt wird. Der Umfang dieser Daten zu ausländischen Fans ist nicht bekannt, von einer vierstelligen Zahl ist auszugehen. Einrichtungen wie das ZIS existieren auch in anderen Staaten, sie sind über das Netzwerk der National Football Information Points (NFIP) vernetzt. Die Einrichtung eines dauerhaft arbeitenden NFIP ist eine Verpflichtung aus einem Abkommen des Europarats, das die Bundesrepublik 2021 ratifiziert hat.[1] Neben dem Fachaustausch ist der Austausch personenbezogener Daten eine der Haupttätigkeiten der NFIP. Auch die Verpflichtung zur Einrichtung von ereignisbezogenen Strukturen wie dem IPCC ist Teil des Europarats-Abkommens.

[1]   Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 3. Juli 2016 über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen, BGBl. II, 2021, S. 467

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