Redaktionsmitteilung

„Es wäre doch keinem zu erklären, wenn wir zum Beispiel die Polizei bei Nachrichten über Messengerdienste blind und taub lassen würden“, erklärte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl am 13. November 2017 – zwei Tage bevor eine ganz große Koalition aus Grünen, CDU und SPD im Landtag die Polizei zur präventiven Überwachung der Telekommunikation und zur Nutzung von Trojanern ermächtigte. Mit dem Verweis auf die Messengerdienste bewegt sich der Minister zwar auf dem neuesten Stand der Technik, die Kernaussage seines Statements ist jedoch von vorgestern. Sie besagt, dass es erstens keine überwachungsfreie Kommunikation geben dürfe und dass zweitens die Polizei stets rechtlich in die Lage versetzt werden müsse, alle vorhandenen Überwachungstechniken auch nutzen zu dürfen.

Die 1968 in der BRD erstmals legalisierte Telefonüberwachung ist rasch von der Ausnahme zur Normalität geworden. Dafür sorgten sowohl die wachsende Telefondichte als auch die ständige Ausweitung des entsprechenden Deliktkatalogs. Noch in den frühen 1990er Jahren jammerte die Polizei, die neue Mobiltelefonie sei nicht zu knacken. Das Gegenteil war der Fall. Die Überwachung mobiler Kommunikation hat nicht nur enorme quantitative Ausmaße erreicht, sondern der Polizei zudem eine Vielfalt neuer Methoden beschert – von der Standortüberwachung über die Funkzellenabfrage bis hin zur Stillen SMS. Ende 2008 legalisierte der Bundestag den Einsatz von Trojanern bei der präventiven Terrorbekämpfung des BKA, im Sommer 2017 folgten die Rechtsgrundlagen für die Nutzung solcher Schadsoftware zur Strafverfolgung. Die Bundesländer ziehen nun sukzessive in ihren Polizeigesetzen nach. Darf’s noch etwas mehr sein?

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„Polizei und Stadt“ ist der Arbeitstitel für den Schwerpunkt der nächsten Ausgabe von Bürgerrechte & Polizei/CILIP.

Beitragsbild: Polizei bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“ am 9. September 2017 in Berlin (Foto: Frank Herrmann)

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