Muslim, which side are you on? Prävention als Regulierungsmechanismus

von Sindyan Qasem

Wie kann Herausforderungen einer scheinbar zunehmenden Bedrohung durch islamistisch begründeten Extremismus begegnet werden? Präventionsarbeit gilt neben der polizeilichen Repression gegen vermeintliche „Gefährder“ als wichtige Maßnahme. Die Rolle der Sicherheitsorgane in dieser Arbeit, aber auch grundsätzlicher die Eigenschaft dieser Art von Prävention als Regierungspraxis wird wenig in Frage gestellt.

‚Islamismus‘ als Extremismus ist erst in jüngerer Zeit verstärkt in den Fokus von Präventionsmaßnahmen gerückt. Trotzdem und vor allem aufgrund einer tatsächlich existierenden Gefahrenlage einerseits und einer gesamtgesellschaftlich stark alarmistischen Grundstimmung in Bezug auf Islam in Deutschland andererseits liegen schon einzelne Expertisen vor, mit dem Anspruch, die schnell wachsende und zum Teil aktionistisch geförderte Präventionslandschaft im Kontext islamistischer Radikalisierungsprozesse zu überblicken, zu kategorisieren und Problemfelder zu benennen.

2016 erschien eine von der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention initiierte und vom Institut für Konfliktforschung Bielefeld umgesetzte Systematisierung, 2017 veröffentlichte das Bundeskriminalamt eine Erhebung.[1] Beide beschreiben ein sich schnell veränderndes Feld, in dem zahlreiche AkteurInnen, sowohl mit staatlichem als auch zivilgesellschaftlichem Hintergrund, mit bemerkenswert unterschiedlichen Vernetzungsgraden Projekte und Initiativen auf lokalen, regionalen, landesweiten und länderübergreifenden Ebenen durchführen. Die nachfolgend zusammengefassten skizzenhaften Beschreibungen basieren im Wesentlichen auf den beiden genannten Expertisen:

So lässt sich festhalten, dass die, in Hinblick auf den Zeitpunkt der Intervention (‚primäre‘, ‚sekundäre‘ und ‚tertiäre‘ Prävention) und auf ihre Zielgruppendefinition (‚universelle‘, ‚selektive‘ und ‚indizierte‘ Prävention), unterschiedenen Maßnahmen in Deutschland zu einem großen Teil (noch) nicht ausreichend miteinander verschränkt sind und (noch) kein allgemeiner Qualitätsstandard besteht. Als eine Besonderheit der Islamismusprävention im Gegensatz zu Rechtsextremismus- und Linksextremismusprävention wird beschrieben, dass sie verstärkt auf ideologische Aspekte abhebt, statt zum Beispiel personenbezogene Ansätze zu verfolgen. In den jeweiligen Umsetzungen spiegelt sich das in einem großen Anteil von Bildungsarbeit und einem pädagogischen Präventionsverständnis vieler Träger im Sinne von Aufklärung und Sensibilisierung wider. Unter zivilgesellschaftlich getragenen Projekten sind weiterhin auch Resilienz fördernde Maßnahmen wie Demokratieförderung, Identitätsarbeit und die Förderung sogenannter interkultureller Kompetenz verbreitet. Weitere Handlungsfelder sind Beratungen und Netzwerkbildung.

Als Hauptfördernde der Initiativen werden staatliche Träger identifiziert. Im Bereich der primären und sekundären Prävention sind das vor allem Bundesministerien und Bundesämter: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt Projekte im Rahmen des Programmes „Demokratie leben!“. Weitere staatliche Fördergelder kommen vom Bundesministerium des Inneren, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie von der Bundeszentrale für politische Bildung. Auch die 2016 gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft Religiös Begründeter Extremismus, die als Interessensvertretung zivilgesellschaftlicher Träger gegenüber den staatlichen und politischen Gremien auftritt, wurde und wird kurioserweise mit einer Anschubfinanzierung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

In Bezug auf die Förderung einzelner Initiativen und Projekte existiert ein weiteres Paradoxon: So wird einerseits von vielen Trägern berichtet, dass die Projektanträge auf die begrenzten Förderungshöhen und -dauern hin angepasst werden und somit teilweise deutlich an Qualität, Reichweite und Nachhaltigkeit einbüßen. Andererseits resultiert aus dem insgesamt stark gestiegenen Budget, welches sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Förderern zur Verfügung gestellt wird, ein Druck, ursprünglich anders deklarierte Maßnahmen unter das Label der Islamismusprävention zu subsumieren und der Logik von Prävention und der damit einhergehenden Defizitorientierung zu unterwerfen.

Inwiefern diese ‚Präventionisierung‘ als Teil komplexer Machtbeziehungen und Regierungstechniken zu begreifen ist, soll im Folgenden anhand von zwei Beispielen hervorgehoben werden: erstens anhand der der Präventionspolitik immanenten Anerkennungslogik von muslimischen PartnerInnen und der Konstruktion von ‚accepted communities‘ und zweitens anhand des Einflusses von Sicherheitsbehörden auf pädagogische Prävention und Bildungsarbeit.

Prävention als patriotische Pflicht

‚Dialog‘ gilt als Grundvoraussetzung für gelingende Kooperationen zwischen muslimischen Verbänden, Interessensvertretungen, Gemeinden und AkteurInnen auf der einen und staatlichen oder staatlich geförderten Institutionen und Initiativen auf der anderen Seite. Mit der Deutschen Islam Konferenz (DIK) wurde bereits 2006 ein Dialogprojekt mit staatlich kuratierter Teilnehmendenliste initiiert. Die DIK, die nicht zuletzt aufgrund des bis 2014 stark vorhandenen Fokus auf sicherheitspolitische Themen kritisiert wurde, trug zwar wesentlich zur Institutionalisierung von muslimischen Strukturen in Deutschland bei, ist jedoch gleichzeitig auch als die Umsetzung eines „civilising project“ – und eben nicht als Form des Dialogs unter Gleichberechtigten – mit der Agenda einer Schaffung von liberal-säkularen muslimischen Subjekten zu verstehen.[2] Tatsächlich muss jede staatliche Praxis der Interaktion mit – zu nicht unwesentlichem Teil durch staatliche Ansprachen selbst als Subjekte geschaffenen – MuslimInnen auch unter dem Aspekt einer hegemonialen Normierung und Normalisierung betrachtet werden.

Besonders im Kontext von Präventionsmaßnahmen entsteht für muslimische Gruppen ein hoher Druck – zum Beispiel durch die oft reproduzierten jedoch empirisch nicht belegten Annahmen, dass von Moscheegemeinden erreichbare Subjekte tendenziell eher Bedarf für Präventionsangebote hätten oder dass in Moscheegemeinden und durch Angebote von Verbänden eine höhere Reichweite oder eine authentischere Ansprache an Menschen mit tendenziell höherem Radikalisierungspotenzial erreicht werden könnten. Weiterhin haben staatliche AkteurInnen mittlerweile zwar anerkannt, dass eine erfolgreiche Prävention unbedingt auf muslimische PartnerInnen angewiesen ist. Doch auch in deren Auswahl wirken normalisierende Mechanismen. Durch Einschätzung der Sicherheitsbehörden und durch staatliche Kooperationen mit selektierten Verbänden, Gemeinden etc. entsteht ein Katalog von akzeptierten AkteurInnen. Nicht zuletzt sind es muslimische AkteurInnen selbst, die sich dieser Logik unterwerfen (müssen), um in Partnerschaft mit zivilgesellschaftlichen und staatlichen Trägern Gelder beantragen zu können und um einen höheren Anerkennungsgrad mit daraus folgenden materiellen und immateriellen Vorteilen zu erreichen. Zu beobachten ist das beispielsweise auch in der Rhetorik, dass der Bedarf eines islamischen Religionsunterrichts auch mit dem präventiven Wirken von religiöser Unterweisung für MuslimInnen begründet wird. Gemäß Foucaults theoretischen Überlegungen zu zeitgenössischen Machtpraktiken, die nicht direkt auf Individuen und ihr Verhalten einwirken, sondern über Diskurse sowie Formen der Selbstführung und Anleitung vermittelt werden, äußert sich der Präventionsgedanke auch in von (selbstredend nicht ausschließlich) muslimischen AkteurInnen angewandten ‚Technologien des Selbst‘ und der Übernahme präventiver Prinzipien als Grundvoraussetzung, ‚deutsch‘ und dementsprechend anerkannt zu sein.[3]

Sicherheit macht Schule

Eine weitere Problematik ergibt sich aus der oben beschriebenen auffälligen Schwerpunktsetzung auf der ideologischen Komponente von Islamismus in verschiedenen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Maßnahmen und der daraus folgenden Strategie, mit aufklärerischen und Werte vermittelnden Gegenangeboten präventive Wirkungen anzustreben. Neben der allgemein gültigen Prämisse, dass Werte vermittelnde Ansätze und sogenannte demokratiefördernde Maßnahmen immer auch normalisierend und normativ wirken müssen, ist hier vordergründig die zunehmende Involvierung von Sicherheitsbehörden in die pädagogische Praxis zu hinterfragen.

Teilweise ist diese Überschreitung der ursprünglichen Aufgabenbereiche seitens der Sicherheitsbehörden dem Umstand geschuldet, als erste Institutionen den Bedarf pädagogischer Programme gegen islamistische Radikalisierung erkannt zu haben. Als Folge entstand zum Beispiel 2014 das in Zusammenarbeit mit der Nichtregierungsorganisation ufuq.de und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg konzipierte und produzierte Medienpaket „Mitreden: Kompetent gegen Islamfeindlichkeit, Islamismus und dschihadistische Internetpropaganda“ des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Das zum damaligen Zeitpunkt einzigartige Unterrichtsmaterial wurde weit verbreitet. Zu hinterfragen ist bei derartigen Angeboten allerdings die beinahe traditionell fehlende Rassismuskritik in polizeilichen Behörden oder im Verfassungsschutz, der vor allem im Bereich Multiplikatorenfortbildung aktiv ist. Eben auch weil das Vertrauensverhältnis einer großen Zahl muslimischer Menschen in Polizei und Verfassungsschutz wegen racial profiling, anhaltenden Stigmatisierungen oder nicht zuletzt den unzureichend aufgeklärten Ermittlungsfehlern im Kontext der NSU-Anschläge nachhaltig gestört ist, erscheinen pädagogische – und eben oft auch Werte vermittelnde und für Demokratie werbende – präventive Maßnahmen mit inhaltlicher Beteiligung der Sicherheitsbehörden durchaus bedenklich.

Prävention und Rassismus

Die genannten Beispiele zeigen: Prävention ist ein äußerst ambivalentes Konzept mit fast selbstverständlicher Omnipräsenz. Mit einer vorausschauenden und vorsorglichen Handlung verknüpft sind jedoch immer auch ein nie in Gänze erfüllbares Versprechen einer imaginierten Zukunft einerseits und eine normative Definition von ‚Unerwünschtem‘ andererseits.[4] Trotz dieser Ambivalenz und Vagheit kommt Prävention im Allgemeinen eine entscheidende Rolle in der Konstitution moderner Staatlichkeit zu: Der Staat als Institution selbst erscheint sogar prädestiniert dafür, den Schutz des einzelnen Lebens mit dem Wohl des Kollektivs zu verbinden. In den von Michel Foucault systematisierten Machttechnologien ist der sich ab dem 18. Jahrhundert entwickelnde Regierungsstaat eben dadurch charakterisiert, mittels der Regulierung von Wahrscheinlichkeiten eine Bevölkerung zu regieren und zu regulieren. Sicherheit als Dispositiv dieser Praxis erfüllt dabei die wesentliche Funktion, „auf eine Realität zu antworten, so dass diese Antwort jene Realität aufhebt, auf die sie antwortet – sie aufhebt oder einschränkt oder bremst oder regelt.“[5] Präventionsverfahren mit dem Anspruch per se etwas im Vorfeld als negativ Erkanntes oder Bezeichnetes zu verhindern, tragen im größeren Zusammenhang zu der von Foucault als Gouvernementalität bezeichneten Gesamtheit von „Institutionen, den Verfahren, Analysen und Reflexionen, den Berechnungen und den Taktiken, die es gestatten, diese recht spezifische und doch komplexe Form der Macht auszuüben“, bei.[6] Dementsprechend lässt sich leicht der Schluss ziehen, dass insbesondere die Präventionsverfahren zur Verhinderung von islamistischer Radikalisierung wesentlich bei der Regierung der in diesen Verfahren konstruierten Zielgruppe – in nicht wenigen Fällen also der ‚Muslime‘ als nicht näher differenzierter Gruppe – mitwirken. Islamismusprävention, so kann argumentiert werden, ist zu einem nicht unerheblichen Teil eben immer auch ein Mechanismus, um die Einwanderungsgesellschaft an sich ‚regierbar‘ zu machen.

„Macht“ ist in diesem gouvernementalen Zusammenhang nun gerade nicht als oppositionelles Verhältnis zwischen einem „mächtigen“ Staatsapparat und unterdrückten BürgerInnen zu verstehen. Vielmehr beschreibt Foucault Macht als allumfassendes Kraftfeld, in dem jegliches öffentliches und nicht-öffentliches Verhalten Gegenstand von Regulierung und Selbstregulierung ist.[7] Tatsächlich bauen moderne Regierungsformen in einer nur auf den ersten Blick paradox anmutenden Weise auf den Freiheiten der einzelnen Subjekte auf: Die Subjekte sind frei, sich selbst zu regulieren und dementsprechend in ihrer Freiheit gebunden. Die äußeren Rahmen dieser Freiheit werden in neoliberalen Systemen staatlich bestimmt.

Im Kontext von Islam in Deutschland und Präventionspolitik sind so beispielsweise die Gründung von Moscheegemeinden oder -verbänden, die Errichtung von islamischen Theologielehrstühlen oder das Tragen von religiöser Kleidung (theoretisch) durch die Religionsfreiheit legitimiert. Durch den Einfluss von Sicherheitsbehörden einerseits und Disziplinierungs- bzw. Selbstdisziplinierungsmechanismen andererseits sind sie aber auch machtvollen Mechanismen unterworfen, um regierbar zu sein. So beschreibt Farid Hafez die Errichtung von verschiedenen Zentren für Islamische Theologie in Deutschland als von Sicherheitsbehörden, vor allem vom Verfassungsschutz, und Ministerien gelenkte Prozesse, um MuslimInnen zu disziplinieren und zu integrieren.[8]

Allgemein lässt sich der Schluss ziehen, dass eine vom Verfassungsschutz maßgeblich mitgestaltete und durch sicherheitsbehördliche Wissensbestände angereicherte Prävention hegemoniale Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten in der Behandlung von MuslimInnen reproduziert. Werner Schiffauer beschreibt in diesem Zusammenhang die Schlüsselrolle des Verfassungsschutzes als wissensproduzierende Institution, die eigene ausschließlich vom Sicherheitsdenken inspirierte Kategorien bildet, um MuslimInnen in Deutschland zu ‚kartografieren‘.[9] Dabei gibt es ein Problem: Das Wissen über MuslimInnen, Islam und Islamismus entsteht nicht außerhalb von Macht, sondern ist Gegenstand wirkmächtiger Reproduktionen von hegemonialen Ordnungen.

Es lässt sich dementsprechend festhalten, dass die dem Präventionsgedanken immanente Definition von einem zu verhindernden Defizit beziehungsweise einer zu verhindernden Gefahr als Gegensatz zur ‚Freiheit‘ in modernen Staaten konstruiert und diskursiv fixiert wird. Im konkreten Beispiel der Islamismusprävention bedeutet das, dass islamistisch begründete Gewalt als Gegensatz zu vormals unhinterfragten Grundsätzlichkeiten zu einer Fixierung eben dieser Grundsätzlichkeiten führt. Durch die Allgegenwärtigkeit von Präventionsmaßnahmen und den herrschenden Druck auf MuslimInnen, diese Maßnahmen mitzutragen, vergewissern wir uns daher permanent und kontinuierlich selbst: ‚Muslim, which side are you on?‘ Islamistisch oder nicht? Mit uns oder gegen uns?

Erlauben wir uns, an dieser Stelle weiterzudenken, kommen wir unweigerlich zu dem Schluss, dass Islamismusprävention als regulierendes Instrument stets offen für rassistischen Missbrauch sein muss. Denn schon lange verläuft die imaginierte Trennlinie zwischen Freiheit und Unfreiheit nicht mehr entlang der Kategorien ‚Gewaltbereitschaft‘ oder ‚Demokratiefeindlichkeit‘. Vielmehr wird mit dem Sicherheitsdispositiv an MuslimInnen der Anspruch gestellt, zu einer deutschen Leitkultur zu subskribieren. Ein mit Homogenität gleichgestelltes Sicherheitsverständnis führt dann in der Praxis zur Eindeutschung – und in diesem Falle: Entreligiösierung – muslimischer Subjekte durch die Verweigerung von Anerkennung an diejenigen MuslimInnen, die sich einer imaginierten deutschen Leitkultur nicht unterordnen möchten.

Anforderungen an eine gesamtgesellschaftliche Präventionsarbeit

Die bis hierhin vorgetragene Kritik am Präventionsgedanken stellt die Notwendigkeit von vorbeugenden Maßnahmen gegen islamistisch begründeten Extremismus nicht unmittelbar in Frage. Vielmehr ergeben sich aus den genannten Problemfeldern und der Einordung von Präventionsmaßnahmen als normalisierende und normierende Gouvernementalitätspraxis einige Anforderungen, um ausschließende und stigmatisierende – und somit im Sinne der Präventionslogik auch kontraproduktive – Praktiken zu vermeiden.

Nationale Präventionsstrategie. Oft wird sowohl von staatlichen als auch zivilgesellschaftlichen AkteurInnen die Etablierung einer nationalen Präventionsstrategie gegen islamistische Radikalisierungsprozesse gefordert. Aufgrund der damit einhergehenden Normierungen und Normalisierungen sind vereinheitlichte bundesweite Praktiken an sich jedoch abzulehnen. Viel eher würden auf lokale und regionale Gegebenheiten reagierende Praktiken von national vereinheitlichten Qualitätsstandards und komparativen Evaluationsverfahren profitieren. Die Einführung derartiger Mechanismen sollte auf empirischen Erkenntnissen über Radikalisierungsprozesse und -ursachen beruhen. Dazu wären beispielsweise weitaus mehr wissenschaftliche Belege zu den Zusammenhängen von Religiosität und Radikalisierungspotenzial, Radikalität und Gewaltbereitschaft sowie Ideologie und Gewaltbereitschaft als bisher vorhanden wünschenswert.

Lokale Partnerschaften. Vor allem für Kooperationen mit muslimischen AkteurInnen, jedoch auch für die Akkumulation von Expertise und für interdisziplinäre Vernetzungsarbeit mit sozialarbeitenden, psychologischen, polizeilichen etc. AkteurInnen sollten enge Partnerschaften vor Ort geschlossen werden. So kann eine eigenverantwortliche, flexible und differenzierte Einschätzung seitens der Träger über die Geeignetheit und Tauglichkeit einzelner Kooperationen gewährleistet werden, ohne auf normierende landesweit oder bundesweit geltende Einschätzungen zurückgreifen zu müssen.

Zielgruppen. Um jeglichen stigmatisierenden Zuschreibungen entgegenzuwirken, sollten die Zielgruppen präventiver Maßnahmen gegen islamistische Radikalisierung nicht mehr nach demographischen Merkmalen gefasst werden. Ohnehin fehlt eine kritische Auseinandersetzung mit der Frage, ob ‚Migrationshintergrund‘ und Radikalisierungspotenzial in einem Verhältnis zueinander stehen.[10] Stattdessen sollten vermehrt phänomenübergreifende Präventionsmaßnahmen unternommen werden, um gegen jegliche Demokratiefeindlichkeit gleichermaßen vorzugehen. Gerade in der universellen Präventionsarbeit gegen islamistische Radikalisierung finden sich noch zu viele Beschränkungen auf nach demographischen Markierungen beruhenden Zielgruppen.

Kompetenzorientierung. Für pädagogische Präventionsmaßnahmen, die sich auf Einstellungen ihrer Subjekte konzentrieren, sollte statt einer Werteorientierung die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen im Mittelpunkt stehen. Während die Vermittlung von ‚Werten‘ und sogenannte Demokratieförderung zu selten tatsächlich vorhandene Diskrepanzen und Ungerechtigkeiten in Deutschland kritisch hinterfragen, fördert das Erlernen von Kompetenzen Kritikfähigkeit und Urteilsvermögen. Kernkompetenzen im Kontext von Extremismusprävention sind zum Beispiel Medienkritikfähigkeit, das Erkennen von Propaganda sowie Multiperspektivität und Ambiguitätstoleranz.

Integrationspolitik. Generell sollten integrative und präventive Maßnahmen trennschärfer voneinander abgegrenzt werden – im Sinne von transparenten und differenten Förderpraktiken, Methoden, Zielen und AkteurInnen. Eine Durchdringung von Maßnahmen beispielsweise der Sozialen Arbeit mit dem Präventionsgedanken führt schlussendlich zu erodiertem Vertrauen und weiteren Stigmatisierungen.[11] Das gilt besonders für Maßnahmen, die Menschen mit Fluchterfahrung ansprechen. Hier ist zu beobachten, dass momentan vermehrt Präventionsmaßnahmen ein höherer Stellenwert als die Deckung von Grundbedürfnissen wie Wohnraum oder einer psychologischen Betreuung eingeräumt wird. Schlussendlich fördert womöglich der Verzicht auf eine Allgegenwärtigkeit von präventiven Maßnahmen in Bezug auf Islam und MuslimInnen in Deutschland eben das nötige Vertrauen in staatliche Institutionen, welches für eine funktionierende Einwanderungsgesellschaft unabdingbar ist.

[1]   Trautmann, C.; Zick, A.: Systematisierung von in Deutschland angebotenen und durchgeführten (Präventions-)Programmen gegen islamistisch motivierte Radikalisierung außerhalb des Justizvollzuges, DFK, Bonn 2016; Gruber, F.; Lützinger, S.: Extremismusprävention in Deutschland: Erhebung und Darstellung der Präventionslandschaft, BKA Forschungsstelle Terrorismus/Extremismus, Wiesbaden 2017 (www.bka.de)
[2]   Amir-Moazami, S.: Dialogue as a Governmental Technique: Managing Gendered Islam in Germany. Feminist Review 2011, No. 98, pp. 9-27 (25)
[3]   zum theoretischen Umriss des Konzeptes der ‚Technologien des Selbst‘ siehe z.B. Foucault, M.: Der Gebrauch der Lüste. Sexualität und Wahrheit 2, Berlin 1993, S. 18
[4]   vgl. Lüders, C:. Von der scheinbaren Selbstverständlichkeit präventiven Denkens, in: DJI Impulse – Bulletin des Deutschen Jugendinstituts 2011, H. 2, S. 4-7; www.dji.de/fileadmin/user_upload/bulletin/d_bull_d/bull94_d/DJIB_94.pdf
[5]   Foucault, M.: Sicherheit, Territorium, Bevölkerung, Berlin 2006, S. 76
[6]   ders.: Die ‚Gouvernementalität’. Dits et Ecrits III, Berlin 2003, S. 820f.
[7]   ebd.
[8]   Hafez, F.: Disciplining the ‚Muslim Subject‘: The Role of Security Agencies in Establishing Islamic Theology within the State’s Academia, in: Islamophobia Studies Journal 2014, No. 2, pp. 43-57
[9]   Schiffauer, W.: Sicherheitswissen und Deradikalisierung, in: Friedrich-Ebert-Stiftung – Forum Berlin (Hg.): Handlungsempfehlungen zur Auseinandersetzung mit islamistischem Extremismus und Islamfeindlichkeit, Berlin 2015, S. 217-244
[10] s. dazu auch Fahim, A. A.: Migrationshintergrund und biografische Belastungen als Analysekriterien von Radikalisierungsprozessen junger Muslime in Deutschland, in: Herding, M. (Hg.): Radikaler Islam im Jugendalter: Erscheinungsformen, Ursachen und Kontexte, Halle 2013, S. 22-40 (www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2014/1461_ DJI_RadikalerIslam.pdf)
[11] siehe dazu zum Beispiel die Kritik am nationalen Extremismuspräventionskonzept in Großbritannien der Open Society Justice Initiative: Eroding Trust: The UK’s Prevent Counter-Extremism Strategy in Health and Education, New York 2016; www.opensocietyfoundations.org/sites/default/files/eroding-trust-20161017_0.pdf

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