Seit dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche am 19. Dezember 2016 haben sich die Parteien, die (bisher noch) in einer Großen Koalition vereinigt sind, mit Vorschlägen überboten, wie sie künftige Anschläge verhindern wollen. Das wollen sie nicht nur mit den üblichen Mitteln der Überwachung, sondern auch mit der elektronischen „Fußfessel“.
Eingesetzt werden soll sie nicht nur gegen bereits einschlägig Verurteilte, die man zwar nach dem Ende der Strafe aus der Haft entlassen muss, aber nicht aus der Rund-um-die-Uhr-Kontrolle freigeben will. Neue Regelungen im Aufenthaltsgesetz und im BKA-Gesetz sollen dafür sorgen, dass auch „Gefährdern“ diese Freiheitsbeschränkung aufgezwungen werden kann – Leuten also, die (bisher) keine Straftat begangen haben, bei denen die Polizei aber vermutet, dass sie künftig eine begehen könnten.
Der bayerischen Landesregierung wiederum ist die Freiheitsbeschränkung zu wenig. Sie will „Gefährdern“ die Freiheit auch präventiv entziehen können. Die bisherige Begrenzung des „Unterbindungsgewahrsams“ auf 14 Tage soll gestrichen werden, aber „bei erstmaliger Anordnung“ dürfe „eine Höchstdauer von einem Jahr keinesfalls überschritten werden“. Mitten im Wahlkampf mag sich eine solche – definitiv verfassungswidrige – Idee als effizientes Mittel gegen „Gefährder“ verkaufen lassen. Den Berliner Anschlag hätte es nicht geben können, wenn sein Urheber in Bayerisch Guantánamo eingesperrt worden wäre. Aber Achtung: Der Attentäter von Nizza, bei dem sich Anis Amri seine Vorgehensweise abgeschaut hat, war der Polizei völlig unbekannt.
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Die nächste Ausgabe von Bürgerrechte & Polizei/CILIP befasst sich im Schwerpunkt mit Programmen zur „Deradikalisierung“ und der Rolle, die Polizei und Geheimdienste darin spielen.