Polizeiliche Todesschüsse 2013: Psychische Erkrankung als Risiko

von Otto Diederichs

Insgesamt 38-mal haben PolizeibeamtInnen im letzten Jahr auf Personen geschossen. Acht Menschen wurden dabei getötet, 20 verletzt. Dies geht aus der Schusswaffengebrauchsstatistik der Innenministerkonferenz (IMK) hervor, die der CILIP-Redaktion vorliegt.[1]

Damit liegt der polizeiliche Schusswaffengebrauch in etwa auf dem gleichen Niveau wie in den Vorjahren (2012: 35 Schüsse auf Menschen – 8 durch Polizeischüsse getötete – 19 Verletzte; 2011: 31-6-15; 2010: 26-7-17). Als CILIP vor rund 40 Jahren mit der Auswertung der IMK-Statistiken begann, lagen die Zahlen noch erheblich höher (1976: 141-8-3; 1977: 160-17-80; 1978: 111-7-65).[2] Im Jahrzehnt zwischen 1979 und 1987 wurden 122 Menschen von PolizistInnen erschossen, im darauffolgenden Jahrzehnt waren es 118, und in den Jahren von 2004 bis 2013 zählten wir 79 Tote infolge polizeilichen Schusswaffeneinsatzes.

Parallel dazu sank die Zahl der durch Polizeischüsse Verletzten: Im Jahrzehnt von 1988 bis 1997 wurden 876 Personen verletzt, in den letzten zehn Jahren zählte die IMK 390 Verletzte.[3] Insofern ließe sich eine erfreuliche Entwicklung feststellen, wenn nicht vermehrt Todesschüsse in alltäglichen Einsatzlagen abgegeben würden, bei denen ein Zwang zum Schießen kaum plausibel erscheint.[4]

So wurden zwischen 2009 und 2013 bundesweit 38 Menschen bei Polizeieinsätzen getötet. Doch nur der geringere Teil der Opfer waren StraftäterInnen, die sich etwa ihrer Festnahme widersetzten, bei einem Delikt überrascht wurden oder eine Geisel genommen hatten; zwei Drittel der Getöteten waren dagegen psychisch krank oder lebensmüde.[5]

Irgendetwas läuft also offenkundig schief beim Polizeieinsatz in alltäglichen Situationen. Laut dem DAK-Gesundheitsreport 2013 sind psychische Erkrankungen im letzten Jahr erstmals auf Platz zwei der Krankschreibungen gerückt.[6] Das häufigste Leiden sind demzufolge Depressionen; vor allem Frauen sind davon betroffen. Für ihren Report wertet die DAK seit etwa 15 Jahren die anonymisierten Krankschreibungen aller ihrer rund 2,7 Millionen erwerbstätigen Versicherten aus. Der Report der BARMER GEK bestätigt den Trend (hier speziell für Männer).[7]

Weitere Zahlengewitter

Da kann es kaum ausbleiben, dass eine solche Entwicklung auch Auswirkungen auf die Arbeit der Polizei hat – insbesondere jener der StreifenbeamtInnen. Schließlich sind sie es, die im Regelfall als erste gerufen werden und vor Ort sind. Nicht immer ist eine psychische Störung sofort zu erkennen; wenn die BeamtInnen dann noch mit Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen bedroht oder angegriffen werden – oder zumindest dieses Gefühl haben, wie es häufiger geschieht –, gelten ohnehin andere Regeln. Im Ergebnis waren so im letzten Jahr bundesweit fünf der insgesamt acht getöteten Personen psychisch gestört oder befanden sich in einem mentalen Ausnahmezustand, wie etwa starke Trunkenheit oder Drogenrausch.

Regelmäßig zählen Personen mit psychischen Problemen zu den Opfern der Polizei. Im Jahre 2008 waren bei insgesamt zehn von PolizeibeamtInnen Erschossenen zwei Personen, die sich im Nachhinein als psychisch erkrankt herausstellten. Im Jahr darauf zwei von sechs Getöteten; 2010 einer von insgesamt acht Toten. Seit 2011 nimmt der Anteil dieser Opfergruppe deutlich zu: Von den insgesamt sechs in diesem Jahr getöteten Personen waren drei erkrankt. In Berlin etwa verbarrikadierte sich eine 53-jährige Frau in ihrer Wohnung, als MitarbeiterInnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes sie zu einer Anhörung beim Amtsgericht begleiten wollten. Als die herbeigerufenen PolizistInnen die Wohnungstür aufbrachen, wurden sie mit einem Messer angegriffen. Ein Beamter wurde leicht an der Hand verletzt, woraufhin ein anderer schoss. Kurze Zeit später sollte in Mannheim ein ebenfalls verwirrter 37-jähriger Mann zum Amtsarzt gebracht werden. Er griff die BeamtInnen mit Brandsätzen an, verletzte einen von ihnen und verstarb in der Folge an seiner Schussverletzung. In Monheim am Rhein schließlich sollte wiederum ein Betreuungsbeschluss durchgesetzt werden. Der 59-Jährige wehrte sich mit einem Messer und wurde erschossen. Zwei weitere getötete Personen in Frankfurt/Main und Cuxhaven dürfen zumindest zur Tatzeit als nicht zurechnungsfähig gelten.

Die Entwicklung setzt sich fort. 2012 starben bei Polizeieinsätzen insgesamt acht Menschen; drei waren psychisch krank, zwei weitere befanden sich in einem mentalen Ausnahmezustand.

Psychotische Menschen reagieren anders

Der Sozialpsychiater Asmus Finzen hat mehrere solcher Fälle analysiert. Die Gefährlichkeit von psychisch Kranken, selbst wenn sie bewaffnet sind, sei ein „Mythos“, sagt er in einer Sendung des rbb. „Psychotische Menschen reagieren (allerdings) anders“ als Kriminelle. Sie lebten gefangen in ihrer eigenen Welt, in der Störungen schnell als Bedrohung gesehen würden. In der Regel seien die PolizistInnen nicht in der Lage dies nachzuvollziehen. Fatalerweise entschieden sie sich dann häufig für ein besonders hartes Vorgehen. Nur in seltenen Fällen seien psychisch Kranke jedoch auch eine Gefahr für die Allgemeinheit. Finzen rät daher dazu, zunächst Abstand zu halten und professionelle Unterstützung durch ein Sondereinsatzkommando (SEK) oder wenn möglich Psychia-terInnen anzufordern.[8]

Dass „die Polizei offenbar nicht so darauf vorbereitet ist, wie sie vorbereitet sein sollte“, bestätigte auch der Kriminologe Thomas Feltes in der rbb-Sendung.[9] Einer bundesweiten Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) von 2011 zufolge fühlten sich 58 Prozent der mehreren Tausend befragten deutschen PolizeibeamtInnen bei der psychologischen Beurteilung einer Einsatzlage schlecht vorbereitet.[10]

Obwohl das Problem also bekannt ist, wird es von Politik und Polizeiführungen negiert. Stellvertretend für andere Innenminister kann hier der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) stehen. Angesichts der „De­fi­nitions- und Abgrenzungsprobleme“ bei psychischen Erkrankungen, „erscheint mir eine Extra-Aus- und Fortbildung in diesem Bereich nicht zielführend“, sagt er.[11] Dem widerspricht Feltes vehement: PsychologInnen können den BeamtInnen durchaus in wenigen Stunden die Grundlagen dafür vermitteln, „wie man da Signale liest“.[12]

Das „vitale Dreieck“

Doch die Praxis sieht anders aus: Als Mindestabstand zu mit Messern oder anderen stichwaffenähnlichen Gegenständen gilt bei der Polizei eine Entfernung von fünf bis sieben Metern zum Gegenüber. Bei einer geringeren Distanz sei eine Reaktion unterhalb des Schusswaffengebrauchs ohne erhebliche Gefährdung des Beamten nicht mehr möglich. Und so gibt es in der Konsequenz etwa bei der Aus- und Fortbildung der Berliner Polizei einmal in der Woche denn auch einen sogenannten „Messertag“. Geübt wird dabei ausschließlich der Schuss auf das „vitale Dreieck“, also den Brustkorb mit Herz und Lunge.[13]

Wie also weiter? Bernhard Schmidt von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) plädiert für den Taser, der bislang den SEK vorbehalten ist. Doch auch bei Tasereinsätzen hat es – insbesondere in den USA – bereits etliche Tote gegeben.[14] Die flächendeckende Ausrüstung der PolizistInnen mit Tasern ist selbst innerhalb der GdP nicht unumstritten. Die weitere Aufrüstung der Polizei wird das Problem polizeilicher Todesschüsse sicher nicht lösen.

[1]   Statistik-2013.xls v. 14.04.2013
[2]   s. CILIP 5/1980, S. 27
[3]   s. Pütter, N.: Polizeilicher Schusswaffengebrauch, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 62 (1999), S. 41-51
[4]   Für die Verletzten und die Schüsse auf Menschen ohne Todesfolge kann dies nicht überprüft werden, weil die IMK auch hier nur eine Statistik ohne Erläuterungen vorlegt, und die CILIP-Dokumentation sich nur auf Todesschüsse erstreckt.
[5]   vgl. Siegmund, N.: Tödliche Polizeikugeln, rbb-Fernsehen v. 27.05.2014
[6]   DAK-Gesundheitsreport 2013, Hamburg 2013; www.dak.de/dak/bundesweite_themen/ Gesundheitsreport_2013-1318292.html
[7]   BARMER GEK: Gesundheitsreport 2013. „Männergesundheit im Erwerbsleben“, Wuppertal 2013; https://www.barmer-gek.de/501306
[8]   Siegmund a.a.O. (Fn. 5)
[9]   ebd.
[10] Ellrich, K.; Baier, D.; Pfeiffer, Chr.: Gewalt gegen Polizeibeamte. Befunde zu Einsatzbeamten, Situationsmerkmalen und Folgen von Gewaltübergriffen, Hannover 2011
[11] Siegmund a.a.O. (Fn. 5)
[12] ebd.
[13] ebd.
[14] vgl. The Press v. 27.11.2007; amnesty international, ai-Report v. 2008; Süddeutsche Zeitung v. 9.7.2009

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