von Otto Diederichs
In insgesamt 27 Fällen hat die deutsche Polizei im vergangenen Jahr ihre Schusswaffen gezielt gegen Personen eingesetzt. Sechs Menschen kamen dabei ums Leben; 15 weitere wurden verletzt. In zwei Fällen wertet die (bislang noch unveröffentlichte) offizielle Schusswaffengebrauchsstatistik der Innenministerkonferenz (IMK) den Schusswaffeneinsatz als unzulässig.[1]
In fünf Fällen waren die Beamten unmittelbar mit Waffen angegriffen worden.[2] In einem Fall (Nr. 3) überfuhr der Straftäter auf der Flucht zuvor einen Polizisten; diesen tödlichen Schuss wertet die IMK-Statistik nicht wie die übrigen als „Notwehr/Nothilfe“, sondern als Versuch der „Fluchtvereitelung“.
Die Zahl der Warnschüsse gibt die IMK mit 57 an; von den 16 Schüssen auf Sachen wurden vier als unzulässig bewertet. Die Statistik weist insgesamt 5.930 Schüsse aus, die PolizistInnen auf gefährliche, kranke oder verletzte Tiere abgegebenen haben. Da Hessen diese Zahlen „erst ab 16.09.06 erfasst“ hat,[3] lässt sich die Gesamtzahl aller im Jahre 2006 von PolizeibeamtInnen abgegeben Schüsse nicht genau beziffern.