Die Berliner „Lumpen-Affäre“ – Vom polizeilichen Umgang mit Menschen

von Otto Diederichs

In den zurückliegenden zwei Jahren sah sich ‚amnesty international‘ gefordert, jeweils in einem eigenen Bericht die polizeiliche Behandlung von AusländerInnen in der Bundesrepublik öffentlich zu machen. (1) Im Bericht für die Jahre 1992-95 war Berlin mit mehr als der Hälfte aller Fälle vertreten; im Bericht für 1995/96 tauchte es dann nicht mehr auf – für die politische und polizeiliche Führung der Stadt ein positives Zeichen. Dabei werden in Berlin seit 1987 pro Jahr im Durchschnitt 600 Anzeigen gegen Polizeibeamt-Innen wegen Verstoßes gegen § 340 des Strafgesetzbuches, d.h. Körperletzung im Amt, erstattet. (2) Eine Einengung auf Körperverletzung begangen an AusländerInnen ist nicht möglich, da die Statistik dies nicht gesondert ausweist. Daß man Menschen indes ebenso Gewalt antun kann, ohne direkt auf sie einzuschlagen, auch diesen traurigen Beweis hat nun die Berliner Polizei angetreten.

Seit Anfang der neunziger Jahre der frühere ‚Ostblock‘ politisch zusammenbrach, sieht sich Berlin verstärkt mit illegaler Zuwanderung aus Osteuropa konfrontiert. In den Jahren 1990 bis 1994 waren darunter in größerem Maße auch Rumänen vertreten. Durch die restriktive Ausländerpolitik des Berliner Senats, gestützt auf ein Rückübernahmeabkommen zwischen der Bundesrepublik und Rumänien und die Perfektionierung bei der Absicherung der Grenzen nach Polen und Tschechien durch den Bundesgrenzschutz (BGS), (3) hat sich die Situation unterdessen wieder ’normalisiert‘: Bevor das Abkommen am 1.11.92 in Kraft trat, suchten nach Angaben des Bundesinnenministeriums monatlich zwischen 13.000 und 17.000 RumänInnen in der Bundesrepublik um Asyl nach. (4) In den ersten zehn Monaten danach wurden bereits ca. 30.000 von ihnen wieder abgeschoben. (5) Die Zahl der registrierten Neuankommenden sank daraufhin rapide, im August 1993 waren es noch rund 2.000 im Monat. (6) Ein nicht geringer Teil dieser Menschen fand immer auch seinen Weg nach Berlin, darunter zeitweise auch etliche Kriminelle, die gezielt als Taschendiebe eingereist waren.

Trainigsanzüge

1986 wurde der Polizeioberkommissar (POK) Wolfram Polewczynski als Wachleiter in den Polizeigewahrsam in der Berliner Kruppstraße versetzt. Die Verhältnisse, die er dort vorfand, waren nach seinen Angaben bereits damals nicht gerade so, wie sie hätten sein sollen. Essen bspw., das eigentlich für Abschiebehäftlinge bestimmt war, teilten die Beamten, hauptsächlich WachpolizistInnen (Wapos), manchmal unter sich auf. POK Polewczynski stellte dies ab; wenn ‚Häftlinge‘ nicht anständig behandelt wurden, griff er streng durch. Alkohol im Dienst wurde verboten.(7) Ab 1990 wurden auch in der Kruppstraße dann vermehrt RumänInnen eingeliefert.

Abschiebehäftlinge, die lediglich im Gewahrsam festgehalten werden sollen, um sie an einem möglichen ‚Untertauchen‘ zu hindern und den Vollzug ihrer Abschiebung sicherzustellen, dürfen normalerweise ihre eigene Kleidung tragen. Nicht so bei den RumänInnen, sie erhielten nach ihrer Festnahme auf den Polizeiabschnitten statt dessen ausgesonderte Trainigsanzüge der Polizei, die eigentlich zur Vernichtung bestimmt waren. „Die Berliner Polizei verwendet für den Fall, daß in die Gefangenensammelstellen eingebrachte Personen Suizid- oder Eigenverletzungsabsichten bekunden, frisch gewaschene Polizeitrainingsanzüge“, erklärt der Berliner Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) sechs Jahre später bei Bekanntwerden des Vorganges. (8)

Dagegen ist zunächst nichts einzuwenden. Die Anzüge der RumänInnen allerdings hatten weder Taschen noch Reißverschlüsse – es waren Lumpen. „Insbesondere in den Jahren 1990 bis 1994 gab es eine erhebliche Anzahl von rumänischen Festgenommenen, die dadurch auffällig wurden, daß sie gefährliche Werkzeuge, u.a. Rasierklingen, in ihrer Kleidung verbargen, um sich damit teilweise schwer zu verletzen. Sie benutzten auch die Reißverschlüsse der ausgegebenen Trainingsanzüge, um sich selbst Verletzungen beizubringen. Daraufhin wurden die Reißverschlüsse herausgetrennt“, lautet die Rechtfertigung der Polizeiführung und des Innensenators. (9) Das Kalkül der RumänInnen sei es gewesen, so die weitere Begründung, auf diese Weise ins Krankenhaus zu kommen und von dort fliehen zu können.

Erkennungsdienstliche Fotos dieser Zeit zeigen spärlich bekleidete Menschen, die versuchen Ihre Hosen festzuhalten (10) oder gar keine besitzen. (11) Unterwäsche trugen die meisten nicht, auch das ist zu erkennen. Frauen wurden z.T. mit entblößter Brust abgelichtet. (12) Wenn gerade keine ‚Trainingsanzüge‘ zur Verfügung standen, soll den RumänInnen auch schon einmal ein blauer Müllsack übergestülpt worden sein, in den für Kopf und Arme Löcher geschnitten worden waren. (13) Dies wird von der Polizei als „nicht verifiziert“ bestritten; entsprechende Fotos gibt es nicht. (14) Laut POK Polewczynski hätte die Behörde hierzu nur den damaligen Richter fragen müssen.

Reaktionen

Während dem Wachpersonal die Behandlung der so eingelieferten Menschen überwiegend egal war, zeigte sich Polewczynski empört. Monatelang versuchte er, die Kleiderkammer zu bewegen, zumindest Klettverschlüsse anzubringen – vergebens: „Die Antwort lautete, wir dürfen das nicht, weil die Sachen Abfall seien“. (15) Die Beschaffung von entsprechender Notbekleidung hatte das Haushaltsreferat der Innenverwaltung bereits 1990 aus Kostengründen abgelehnt. (16)

Im Mai 1991 schließlich beanstandete ein Amtsrichter, der über die weitere Inhaftierung eines ‚Häftlings‘ befinden sollte, dessen Bekleidung; einen Monat später wiederholte sich der Vorfall. Einer der Vorgeführten trug eine viel zu weite Hose, „so daß dieser Rumäne sich die Hose festhalten mußte, die Jacke dadurch aufging und der nackte Oberkörper zu sehen war“. Zudem habe der Mann zu große Schuhe getragen, „so daß dieser Mann also schlurfte und sich gleichzeitig die Hose festhielt“. (17) Der Richter erklärte die Haftbedingungen für unverhältnismäßig und verfügte die sofortige Freilassung. (Was ihm ein später wieder eingestelltes Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung einbrachte (18)).

Durch diesen Vorgang erfuhr Polizeivizepräsident Schenk erstmals von der Praxis seiner Beamten und ordnete an, künftig „auf einen zumutbaren Bekleidungszustand der Häftlinge zu achten“. (19) Vom zuständigen Referat wurde diese Weisung jedoch lediglich an den Polizeigewahrsam und nicht an die örtlichen Direktionen, in denen die Umkleidung stattfand, weitergegeben. Somit blieb alles beim alten. Lediglich fünf ordnungsgemäße Anzüge wurden für die Vorführung bei Haftprüfungsterminen bereitgestellt. „Nach der Vorführung“, so Polewczynski, „mußten die nächsten Häftlinge die durchgeschwitzten, ungereinigten Anzüge überziehen“. (20) Dies wird von der Polizeibehörde bestritten.

Der Polizeioberkommissar eckte innerhalb seiner Behörde mit seiner ‚Nörgelei‘ zunehmend an, hinzu kamen persönliche Streitereien mit einigen Wapos: „POK Polewczynski weist nach Angaben seiner Dienststelle eine erhebliche Persönlichkeitsveränderung auf. (…) Um den Dienstbetrieb nicht weiter stören zu lassen, wird die Umsetzung des Beamten in ein anderes Aufgabengebiet betrieben“. (21) Polewczynski wurde zum Erkennungsdienst versetzt, gleichzeitig wurde ein Antrag auf polizeiärztliche Untersuchung gestellt, da der Verdacht bestehe, daß „neurotische, psychosomatische Störungen“ die Ursache seines Verhaltens seien. (22) Innerhalb eines Jahres wurde er dreimal zum Nervenarzt geschickt.

Im zweiten Halbjahr 1993 stellte er dann in seiner neuen Funktion beim Erkennungsdienst bei der Fotoauswertung fest, daß sich die Bekleidungssituation der RumänInnen immer noch nicht geändert hatte. (23) Da seine Beschwerden somit offenkundig ohne Ergebnis geblieben waren, beabsichtigte er, sich nun mit einer Petition an das Berliner Abgeordnetenhaus zu wenden. Das allerdings wurde ihm von seinem Rechtsbeistand, dem früheren Vorsitzenden der ‚Gewerkschaft der Polizei‘ (GdP) Günter Brosius, ausgeredet. Den Grund benennt Brosius in einem Schreiben an den Polizeivize: „Ich möchte auf jeden Fall vermeiden, daß die Presse die Angelegenheit aufgreift, denn derartige Fotos könnten geeignet sein, als Indizien für eine ausländerfeindliche Haltung der Berliner Polizei zu dienen“. (24)

Im Januar 1995 wurde das gegen Polewczynski eingeleitete Disziplinarverfahren abgeschlossen. „Ihr Verhalten“, heißt es, „stellt eine an sich zu ahndende Pflichtverletzung dar. (…) Positiv zu werten ist ihre Entscheidung, auf Anraten Ihres Rechtsbeistandes Abstand von einer Flucht in die Öffentlichkeit unter Nichteinhaltung des Dienstweges in bezug auf mangelhafte Bekleidung von Abschiebehäftlingen im Polizeigewahrsam zu nehmen. Unter Rücksichtnahme auf die im Jahr 1996 bevorstehende Pensionierung und die aus dem Vorgang gezogenen Lehren gehen wir davon aus, daß eine disziplinarrechtliche Maßregelung in diesem Fall nicht erforderlich ist“. (25) Allerdings: Den „Sachverhalt mißbilligen wir und nehmen ihn zum Anlaß, Sie an die Einhaltung Ihrer Pflichten zu erinnern“. (26) Eine Beschwerde gegen diese Verfügung wurde von der Polizeiführung zurückgewiesen, da es „als erwiesen anzusehen“ sei, daß der Beamte sich „eines innerdienstlichen Dienstvergehens schuldig gemacht“ habe. (27) Ende März 1996 wurde Wolfram Polewczynski mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt. Zwei Wochen später machte das Fernseh-Magazin ‚Panorama‘ den Vorgang öffentlich bekannt. (28) Am nächsten Tag eröffnete die Polizei gegen ihren früheren Beamten strafrechtliche Ermittlungen wegen des mutmaßlichen Diebstahls von Polizeifotos und Verletzung des Datenschutzes.

Insgesamt räumt die Polizei in ihrem Bericht an das Berliner Abgeordnetenhaus lediglich das ein, was ohnehin nicht zu leugnen ist. Innensenator Schönbohm spricht die an der Affäre beteiligten Beamten gar rückwirkend von jeglicher Schuld frei, da sie „zu dem Zeitpunkt des Geschehens (…) nicht erkannt haben, etwas Falsches zu tun, (…)“. (29)

Die Berliner Polizei

Für das Verständnis der ‚Lumpen-Affäre‘ ist es wichtig, die damalige Situation der Berliner Polizei mitzuberücksichtigen: Die Polizeiführung befand sich zu diesem Zeitpunkt in keinem guten Zustand. Die Lage um ihren ranghöchsten Schutzpolizisten, den sowohl politisch wie innerbehördlich stark umstrittenen Landespolizeidirektor Manfred Kittlaus, war unter der rot-grünen Regierung (1989/90) eskaliert. Um ihn zu entmachten, wurde eine Neugliederung der gesamten Polizeistruktur erwogen. Nachdem sich im Sommer 1991 fast alle Direktionsleiter schriftlich gegen ihn aussprachen (30) und Polizeipräsident Georg Schertz dessen Führungsaufgaben mitübernommen hatte, konnte auch die unterdessen ins Amt gekommene CDU-Regierung nicht mehr an ihm festhalten. Im August des Jahres wurde er zunächst „freigestellt“ (31) und erhielt dann eine neue Aufgabe. Soweit die Rahmenbedingungen. Die desolate Situation der Polizeispitze mag dazu beigetragen haben, daß die Weisung des Polizeivizepräsidenten vom Sommer 1991 nicht weiter ging als bis an die Gewahrsame und die für die unmittelbare ‚Einkleidung‘ verantwortlichen Abschnitte offenbar nie erreichte.

Dennoch bleiben viele Fragen offen: Warum z.B. hat Polizeivize Schenk die Umsetzung nicht weiter kontrolliert, nachdem der Bekleidungszustand der Rumänen im Juni 1991 zum zweiten Male richterlich gerügt worden war? Wieso sind die Leiter der Gewahrsame oder einer der übrigen Bediensteten (rund 100 Polizeibedienstete sollen von den Vorgängen gewußt haben (32)) niemals auf den Gedanken gekommen, die Umsetzung der ihnen bekannten Weisung Schenks bei den Abschnitten einzuklagen? Warum sind die BeamtInnen beim Erkennungsdienst zu keinem Zeitpunkt über Fotos ‚gestolpert‘, die für eine Zeugenvorlage gleich aus mehreren Gründen aus fachlicher Sicht nicht geeignet sind? Welcher Geist muß in einer Polizei (nicht nur der Berliner) herrschen, wenn sich ein Beamter erst nach seiner Pensionierung entschließt, die „Flucht in die Öffentlichkeit“ anzutreten? Und nicht zuletzt – und dies spielt in der Affäre bislang noch überhaupt keine Rolle – warum mußte erst ein Jahr vergehen, bis ein Richter solche Demütigungen von Menschen überhaupt rügte?

Die Polizeiführung kann sich in diesem Fall nicht wie gewohnt auf eine Unkenntnis des unmittelbaren Vorganges zurückziehen; sie war informiert und hat die Vorgänge nicht, zumindest nicht energisch genug unterbunden. Erst nachdem im Sommer 1994 der auch nicht gerade als zimperlich bekannte, damalige Innenstaatsekretär Armin Jäger (CDU) davon Kenntnis erhielt, wurde das entwürdigende Verfahren beendet. (33)

Und heute? Auch nach Bekanntwerden der Affäre ist niemand bereit, zumindest im Nachhinein eigene Schuld einzuräumen: „Eine fremdenfeindliche Motivation hat der Einkleidungspraxis zu keiner Zeit zugrundegelegen“, (34) endet der Polizeibericht, den sich der neue Innensenator Schönbohm durch seine Unterschrift zu eigen gemacht hat.

(1) Humanistische Union, LV Berlin (Hg.), Freie Akteneinsicht, Berlin 1980, S. 5
(1) Amnesty international, Ausländer als Opfer. Polizeiliche Mißhandlungen in der Bundesrepublik Deutschland, London-Bonn 1995; dies., Bundesrepublik Deutschland. Vorwürfe über Mißhandlungen an Ausländern – aktuelle Entwicklungen seit Veröffentlichung des Berichts vom Mai 1995, London-Bonn 1996
(2) Bürgerrechte & Polizei/CILIP/Diederichs, O. (Hg.), Hilfe Polizei. Fremdenfeindlichkeit bei Deutschlands Ordnungshütern, Berlin 1995, S. 73
(3) Vgl. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 45 (2/93), S. 24ff. und 47 (1/94), S. 53ff.; Antirassistische Fahrradtour 1995 (Hg.), Der Bundesgrenzschutz und die deutsche Ostgrenze, Leipzig 1995
(4) Zeitschrift des BGS 12/92, S. 3
(5) Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 7.9.93
(6) Ebd.
(7) Süddeutsche Zeitung v. 5.6.96
(8) Plenarprotoll 13/7 des Abgeordnetenhauses von Berlin, S. 394
(9) Ebd.
(10) Siehe: Berliner Morgenpost, die tageszeitung, Berliner Zeitung, Frankfurter Rundschau v. 12.4.96
(11) Siehe: Süddeutsche Zeitung v. 5.6.96
(12) Siehe: Berliner Morgenpost und Der Tagesspiegel v. 12.4.96
(13) Süddeutsche Zeitung v. 5.6.96
(14) Senatsverwaltung für Inneres, Bericht an den Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses „Ausstattung polizeilicher Gefangener mit unzureichender polizeilicher Bekleidung“ v. 30.5.96, S. 7
(15) die tageszeitung v. 12.4.96
(16) Senatsverwaltung für Inneres, Bericht …, S. 11
(17) Pressemitteilung des NDR, Redaktion Panorama v. 11.4.96
(18) Az.: StA LG 65 Js 1160/91
(19) Senatsverwaltung für Inneres, Bericht …, S. 6
(20) Der Tagespiegel v. 24.4.96
(21) Schreiben von Dir VB DL 21 an ZD I B 147 v. 25.6.93
(22) Ebd.
(23) Schreiben der GdP v. 13.6.94
(24) Schreiben der GdP v. 16.6.94
(25) Einstellungsverfügung des Disziplinarverfahrens v. 25.1.95
(26) Ebd.
(27) Schreiben des Polizeipräsidenten v. 15.5.95
(28) Sendung v. 11.4.96
(29) Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. WP, Plenarprotokoll 13/7 v. 25.4.96, S. 395
(30) Der Tagesspiegel v. 17.5.91
(31) Berliner Morgenpost v. 6.8.91
(32) Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. WP, Plenarprotokoll 13/7 v. 25.4.96, S.395
(33) Senatsverwaltung für Inneres, Bericht …, S. 9; die tageszeitung v. 12.4.96
(34) Senatsverwaltung für Inneres, Bericht …, S. 12

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert