Frontex wirft jetzt Rettungsinseln ab

Seit 2017 hat Frontex im zentralen Mittelmeer einen Luftüberwachungsdienst aus gecharterten Flugzeugen und Drohnen aufgebaut. Einige davon sind inzwischen auch mit Rettungsmitteln ausgerüstet. Das belegt ein Einsatz vom 24. März im zentralen Mittelmeer, bei dem ein Flugzeug im Auftrag der EU-Grenzagentur offenbar erstmals ein solches Rettungsmittel abgeworfen hat. Der in Panama registrierte Tanker „Vault“ hatte 138 Menschen an Bord genommen, deren mit beschädigtem Motor treibendes Boot von einem Flugzeug der Seenotrettungsorganisation Sea-Watch entdeckt wurde.[1] Als das Boot in Schieflage geriet, waren einige der Insassen in Panik ins Wasser gesprungen. Daraufhin warf das für Frontex betriebene Charterflugzeug „Eagle 1“ die Rettungsinsel ab. Die Maßnahme habe „eine entscheidende Rolle“ bei der Rettung geleistet, sagte ein Frontex-Sprecher. Überlebende erklärten jedoch, drei Männer aus Syrien, Äthiopien und Bangladesch seien bei dem Schiffbruch ertrunken. Frontex wirft jetzt Rettungsinseln ab weiterlesen

Antifa-Prozess in Budapest

Das Berufungsgericht in Budapest hat eine gegen Tobias E. verhängte Haftstrafe Ende Mai deutlich reduziert. Als Mitglied einer „linksextremistischen Organisation junger Erwachsener“ war der aus Berlin stammenden 29-jährige deutsche Staatsangehörige im Januar zu drei Jahren Haft und einer fünfjährigen Einreisesperre verurteilt worden. Davon bleiben nun ein Jahr und zehn Monate Haft. E. hatte sich im Januar zu dem Vorwurf der Mitgliedschaft schuldig bekannt und kam deshalb um ein Hauptsacheverfahren herum. Dabei geht es um Vorwürfe im Rahmen des „Tages der Ehre“, bei dem zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 in fünf Fällen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten angegriffen wurden. Vier Personen wurden dabei nach Angaben der Polizei schwer, fünf weitere leicht verletzt. Antifa-Prozess in Budapest weiterlesen

70 Prozent mehr europaweite Fahndungen

Die Zahl der Einträge deutscher Behörden im Schengener Informationssystem (SIS) stieg im Vergleich zum Jahr 2022 um rund 70 Prozent an.[1] Grund dafür sind drei neue Verordnungen von 2018, die seit März 2023 verpflichtend umgesetzt werden müssen. Demnach müssen auch Rückkehrentscheidungen abgelehnter Asylsuchender im SIS vermerkt werden. Zum 1. Januar 2024 waren hierzu aus Deutschland 56.288 Personen nach Artikel 3 der Verordnung über die Nutzung des SIS für Abschiebungszwecke[2] ausgeschrieben. Den größten Bestand deutscher Fahndungen im SIS bilden Einträge nach Artikel 24 der Verordnung zur Nutzung des SIS für Grenzkontrollen,[3] die sich 2023 um rund ein Sechstel auf 70.432 erhöht hat. Sie dienen der Einreise- und Aufenthaltsverweigerung. 70 Prozent mehr europaweite Fahndungen weiterlesen

Bundesweit mobile Gesichtserkennung aus Sachsen

Die Polizei in Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg nutzt verdeckte Kameras am Straßenrand, um vorbeifahrende Verdächtige zu observieren.[1] Damit werden die Bundesländer in Amtshilfe aus Sachsen in Verfahren wegen bandenmäßiger Eigentumskriminalität unterstützt. Soweit bekannt stehen die Anlagen dabei an sächsischen Straßen. Die Polizei will dadurch etwa ermitteln, welche Fahrzeuge Personen von Interesse benutzen. Die Aufnahmen werden dazu mit Referenzdatenbanken abgeglichen, die Bilder aus erkennungsdienstlichen Maßnahmen enthalten.

Die Verwendung einer solchen Observationstechnik war im April aus Berlin bekannt geworden. Anfang Juni teilte die Polizeidirektion (PD) Hannover dazu weitere Informationen mit. Demnach handelt es sich um eine mobile Variante des „Personen-Identifikations-Systems“ (PerIS), das die Polizeidirektion Görlitz mit der Firma OptoPrecision aus Bremen entwickelt hat. Mit fest installierten Kamerasäulen nimmt das PerIS an der Grenze zu Polen Gesichtsbilder und Kennzeichen auf. Bundesweit mobile Gesichtserkennung aus Sachsen weiterlesen

„Intelligente“ Videoüberwachung bei der Polizei

Release-Veranstaltung für das CILIP-Heft 134 zum Thema „Forschung und Innovation“

Seit den 1990er Jahren forscht auch die deutsche Polizei zu Anwendungen „intelligenter“ Bildverarbeitung mit dem Ziel, automatisiert Muster in Fotos oder Videoaufnahmen zu erkennen. 2006 testete das Bundeskriminalamt erstmals den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware in Echtzeit am Mainzer Hauptbahnhof. Zwei Jahre ging das Gesichtserkennungssystem zur nachträglichen Suche in den knapp sechs Millionen Lichtbildern des erkennungsdienstlichen Datenbestandes in Betrieb.

Mittwoch, 19. Juni, 19.30 Uhr
Aquarium, Skalitzer Straße 6, Berlin
U-Bhf Kottbusser Tor

Weitere Pilotprojekte für den Einsatz in Echtzeit am Berliner Südkreuz und in Sachsen folgten. Soweit bekannt, wird die Technik auf fragwürdiger Rechtsgrundlage eingesetzt. Entsprechend laut sind die Rufe nach gesetzlichen Befugnissen, und mit der kürzlich verabschiedeten EU-Verordnung zur Regulierung Künstlicher Intelligenz wurden statt eines Verbotes umfassende Ausnahmeregelungen für einen möglichen Einsatz geschaffen.

Der Einsatz von Software zur Erkennung von Bewegungsmustern oder Gegenständen in den Datenströmen von Überwachungskameras wurde in mehreren Bundesländer hingegen bereits vor einigen Jahren autorisiert. Aktuell testet die Polizei in Mannheim und Hamburg zusammen mit einem ehemals wehrtechnischen Forschungsinstitut ein System zur Erkennung „verdächtiger“ Verhaltensmuster.

Die Geschichte und Gegenwart der „intelligenten“ Videoüberwachung und ihres polizeilichen Einsatzes sind Thema der Veranstaltung zum Release des CILIP-Heftes 134 zu „Forschung und Innovation“.

Jens Hälterlein zeichnet in der Veranstaltung die Entwicklung der biometrischen Gesichtserkennung nach. Dabei nimmt er die Versprechen der Sicherheitsindustrie kritisch unter die Lupe und zeigt, dass nicht nur mangelnder Datenschutz und die Verletzung des Rechts auf Privatsphäre ein Problem sind, sondern auch die diskriminierenden Effekte der Technologie.

Tabea Louis berichtet von der algorithmischen Videoüberwachung in Hamburg. Sie geht der Frage nach, wie das teure Pilotprojekt am Hansaplatz und die ihm technisch eingeschriebenen Normen im Kontext von Aufwertungspolitik und Gentrifizierung die Exklusion und Verdrängung marginalisierter Bevölkerungsgruppen verschärft.

Veranstaltet vom Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V./ Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP

Beitragsbild: Vom PerIS-System in sachsen aufgenommener Einbruchsverdächtiger (Polizei Sachsen).

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Biometrische Gesichtserkennung – Technologischer Solutionismus für mehr „Sicherheit“

von Jens Hälterlein

Der polizeiliche Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung (BG) ist eine der umstrittensten Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI). Im Kern geht es darum, ob dem Sicherheitsversprechen der Technologie oder der von ihr ausgehenden Gefahr der Einschränkung von Grund- und Bürgerrechten eine größere Bedeutung beigemessen wird. Die Annahme einer hohen Leistungsfähigkeit der eingesetzten Systeme muss relativiert werden – und damit auch das Sicherheitsversprechen. Zudem hat der Einsatz von BG diskriminierende Effekte.

Nachdem die Europäische Kommission 2021 einen ersten Vorschlag für eine Regulierung von KI-Anwendung auf EU-Ebene vorgelegt hatte (Artificial Intelligence Act),[1] kam es im Zuge des Gesetzgebungsverfahren zu einer intensiven Kontroverse. Im Sommer 2023 machte das Europäische Parlament umfangreiche Änderungsvorschläge, um den Grundrechteschutz zu stärken. Bestimmte KI-Praktiken sollten grundsätzlich verboten werden, da sie nicht mit den in der EU geltenden Grundrechten und Werten vereinbar wären. Zu den genannten Praktiken gehört auch die biometrischer Gesichtserkennung (BG) in öffentlichen Räumen (Art. 5). Dies entsprach der Forderung eines Bündnisses von zivilgesellschaftlichen Initiativen sowie einer Viertelmillion EU-Bürger*innen, die ihre Unterstützung der von mehr als 80 NGOs organisierten Kampagne Ban Biometric Mass Surveillance in Europe geäußert hatten. In der (vorläufigen) Kompromissfassung vom Dezember 2023, auf die sich das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission einigten, werden jedoch Ausnahmen von einem allgemeinen Verbot der Massenüberwachung definiert, bei denen Sicherheitsinteressen die Risiken der Technologie für Grundrechte überwiegen würden: wenn der Einsatz von BG zur Echtzeit-Überwachung verwendet wird, um terroristischen Anschläge zu verhindern oder nach vermissten Personen zu suchen, aber auch, wenn BG eingesetzt werden soll, um im Rahmen von Strafverfahren Tatverdächtige zu ermitteln.[2] Biometrische Gesichtserkennung – Technologischer Solutionismus für mehr „Sicherheit“ weiterlesen

Der Umgang mit Vorwürfen: Polizeiliche Reaktionen auf Anschuldigungen

von Riccarda Gattinger

Die Polizei reagiert auf Vorwürfe in der Regel auf zweierlei Weise: mit Abwehr- und Schutzreaktionen. Dies ergibt eine systematische Untersuchung von Zeitschriften verschiedener deutscher Polizeigewerkschaften. Beide Reaktionsformen vermitteln Gefühle des Zusammenhalts und der Zugehörigkeit und wirken somit identitätsstiftend.

Die Polizei ist mit einer öffentlichen Debatte über rassistische und diskriminierende Einstellungen und Verfahrensweisen von Polizeibediensteten konfrontiert. Berichte über Diskriminierungen und Gewalt durch die Polizei haben in den letzten Jahren Schlagzeilen gemacht, beispielsweise wurden in den Jahren 2020 und 2021 vermehrt rechtsextreme Äußerungen in Chatgruppen von Polizist*innen aus unterschiedlichen Bundesländern bekannt. Die Polizei geht innerhalb ihrer Reihen unterschiedlich mit den Anschuldigungen um. Die Führungsebene reagiert meist ablehnend auf die Vorhaltungen von Rassismus und Diskriminierung. Die Arbeit der Sozialwissenschaftler*innen Kathrin Schroth und Karim Fe­rei­dooni zeigt beispielsweise, dass Polizist*innen Vorwürfe zurückweisen, indem sie Beschwerden über Diskriminierung als unbegründet oder nicht gerechtfertigt abtun.[1] Ergänzend stellt der ehemalige Leiter des Fachgebiets Führung an der Deutschen Hochschule der Polizei, Dirk Heidemann, fest, dass Positionen von Kritiker*innen abgewertet werden, indem ihnen vorgehalten wird, Polizeiarbeit nicht zu verstehen. Zudem begebe sich die Polizei mit dem Argument, dass die Polizei dem Verdacht, dass alle Mitglieder der Polizei verantwortlich seien („Generalverdacht“), ausgesetzt wird, in eine Opferrolle.[2] Auch wird oft argumentiert, dass Probleme nur in Einzelfällen aufträten. So werden Strukturen und mögliche problematische Arbeitsweisen nicht infrage gestellt. Der Umgang mit Vorwürfen: Polizeiliche Reaktionen auf Anschuldigungen weiterlesen

Polizei und technische Innovationen: Hoffnungen und Gefahren der „Polizei der Zukunft“

von Norbert Pütter und Eric Töpfer

Die Modernisierung von Polizeien umfasst auch von ihr genutzte Instrumente und Verfahren, die aus dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt resultieren. Obgleich im Detail wenig bekannt, sind neue Technologien in allen polizeilichen Arbeitsfeldern im Einsatz, ihr Ausbau ist erklärtes Ziel der Verantwortlichen. Insbesondere in der Digitalisierung werden Chancen für eine effektivere Polizeiarbeit gesehen. Mit dem Ausbau ihrer technischen Kapazitäten vergrößern sich Definitionsmacht, Überwachungs- und Handlungsoptionen der Polizei; deren Kontrollierbarkeit wird durch die neuen Technologien noch schwieriger. 

Auch wenn der Begriff aus der Mode gekommen ist, wir leben in einer Gesellschaft, die durch den „wissenschaftlich-technischen Fortschritt“ geprägt ist: Wissenschaft legitimiert sich über weite Strecken über ihre „Praxisrelevanz“; die Praktiker*innen erhoffen sich mehr Effektivität und Effizienz von dem, was die Wissenschaft ihnen bietet; die Wirtschaft setzt auf Wachstumsimpulse, die durch neuen Technologien ausgelöst werden sollen; die politisch Verantwortlichen inszenieren sich gerne als Fördernde des „Neuen & Besseren“; und die Öffentlichkeit erwartet eine moderne Praxis, die „auf der Höhe der Zeit“ ist, weil sie Innovationen nutzt. Polizei und technische Innovationen: Hoffnungen und Gefahren der „Polizei der Zukunft“ weiterlesen

Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V.